Eder Joachim · Ständerat · 2018-09-18
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit prüfte an der Sitzung vom 28. Juni 2018 die Motion, die Nationalrat Manuel Tornare am 29. September 2017 eingereicht hatte. Dem Anliegen des Motionärs war oppositionslos entsprochen worden. So beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion, und auch der Nationalrat nahm diese am 15. Dezember 2017 diskussionslos und ohne Gegenstimme an.
Unsere Kommission beantragt Ihnen ebenfalls Annahme. Sie nahm zur Kenntnis, dass eine in Frankreich durchgeführte Studie zeigte, dass es positive Wirkungen hatte, wenn Antibiotika unabhängig von der Grösse der verfügbaren Packungen exakt in der verschriebenen Menge abgegeben wurden. Der Anteil der Patientinnen und Patienten, welche die Antibiotika wie verordnet einnahmen, stieg von rund 66 auf rund 91 Prozent. Damit verblieben ihnen kaum Antibiotika, die sie später unkontrolliert für eine Selbstmedikation hätten verwenden können.
Unsere Kommission nahm weiter zur Kenntnis, dass der Bundesrat einen entsprechenden Pilotversuch mit einem Kanton durchführen möchte und dass ein solcher Versuch aufgrund der geltenden Rechtslage ohne Weiteres möglich wäre. Vielleicht kann Bundespräsident Berset heute das Geheimnis lüften und uns mitteilen, ob diesbezüglich schon Konkretes zu sagen ist. Ich hatte vor der Sitzung nämlich entsprechende Anfragen der Medien, und die wissen oder vermuten offenbar mehr.
Die Medikamentenverschwendung kommt die Öffentlichkeit teuer zu stehen. So sollen 30 Prozent der in der Schweiz gekauften Medikamente gar nicht konsumiert werden. Die Vorteile des Einzelverkaufs liegen also eindeutig auf der Hand. Er reduziert nicht nur die Menge weggeworfener Medikamente, sondern vermindert auch das Risiko der Selbstmedikation mit nichtkonsumierten Tabletten.
Unsere Kommission erachtet deshalb den Zeitpunkt als richtig, um einen entsprechenden Pilotversuch durchzuführen. So kann nicht nur Einsicht in die Verschreibungspraxis betreffend Antibiotika erlangt werden; es ist auch möglich, allfällige Auswirkungen der Teilabgabe auf Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu analysieren.
Im Vorfeld unseres heutigen Entscheids wurden gewisse Sicherheitsbedenken geäussert. Ich erwähne die Stichworte Aufbewahrung, unvollständige Kennzeichnung, Verwechslungsgefahr, Falschanwendung. Die Kommission ist der Auffassung, dass diesen Befürchtungen in einem Pilotversuch durchaus das nötige Augenmerk gewidmet werden kann.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag der Kommission unterstützen und die Motion annehmen.