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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-18

Wortprotokoll

Diese Motion verlangt Massnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit. Insbesondere sollen Personen, die die innere oder äussere Sicherheit gefährden, präventiv in Haft genommen werden, Ausländer und Ausländerinnen sollen aus dem Land gewiesen werden. Wenn Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt, dann nicht, weil er diese Vorschläge grundsätzlich ablehnt, sondern weil er der Meinung ist, dass die Motion in wesentlichen Teilen bereits erfüllt ist.

Erstens bestehen bereits Massnahmen, die diese Forderungen erfüllen, und aktuell sind zwei Vorlagen in Arbeit, die das vorhandene Instrumentarium im Umgang mit terroristischen Gefährdern erweitern. Sie haben das richtig ausgeführt, Herr Nationalrat Brand, Gefährder haben keine Straftat begangen, sondern sie sind an der Vorbereitung einer Straftat, oder sie haben ihre Strafe schon abgesessen. Sie wurden verurteilt, sie kommen aus dem Gefängnis, aber sie gelten immer noch als Gefahr für die innere Sicherheit.

Der Bundesrat hat am letzten Freitag, das haben Sie hoffentlich gesehen, eine Vorlage verabschiedet, die das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat unter Strafe stellt. Das sind Vorbereitungshandlungen. Da ist noch nichts passiert, aber es sind Vorbereitungshandlungen. Mit diesen Massnahmen werden die Vorbereitungs- und eben auch die Unterstützungshandlungen ausdrücklich unter Strafe gestellt. So können auch strafprozessuale Zwangsmassnahmen früher angeordnet werden. Wie gesagt, diese Botschaft ist jetzt bereits verabschiedet worden. Sie kommt in die Räte. Sie können sie besprechen und hoffentlich auch möglichst bald verabschieden.

Im Dezember letzten Jahres hat der Bundesrat die zweite zentrale Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Damit schliesst er eine wichtige Lücke bei der Bekämpfung von Terrorismus, dieses Mal im polizeilichen Bereich. Trifft eine Person zum Beispiel Vorbereitungen für eine Reise in ein Kampfgebiet, dann wollen wir, dass die Polizei bereits eingreifen kann, und zwar mit folgenden Massnahmen: Eine Gefährderin oder ein Gefährder kann verpflichtet werden, sich bei einer bestimmten kantonalen Stelle zu melden. Neu soll auch für diese Fälle ein Ausreiseverbot verfügt werden können. Zum Vollzug dieser Massnahme werden betroffenen Personen die Reisepapiere abgenommen, und die Ausreisesperre wird im nationalen und in den internationalen Polizeisystemen ausgeschrieben.

Und es gibt die Möglichkeit, ein Kontakt- oder Rayonverbot zu erlassen. Es gibt auch die Möglichkeit, Hausarrest zu verfügen; das ist die stärkste Version des Rayonverbots. Mit dem Hausarrest soll verhindert werden, dass die Person einen bestimmten Ort verlässt. Zum Vollzug dieser Massnahmen kann eine elektronische Überwachung mit einer Fussfessel eingesetzt werden. Der Hausarrest ist, wie gesagt, als letztes Mittel bei besonders gefährlichen Personen anzusehen, wenn alle anderen Massnahmen nicht genügt haben. Zur Verfügung des Hausarrests bedarf es dann allerdings zusätzlich auch einer Bewilligung durch das Fedpol sowie einer richterlichen Genehmigung. Wir kennen ja in der Schweiz darüber hinaus bereits eine Vielzahl von verschiedenen Freiheitsentzügen. Die Voraussetzungen und die Zwecke dieser Freiheitsentzüge sind unterschiedlich. Wir kennen im Ausländerrecht die Ausschaffungshaft, dann kommt die Untersuchungshaft hinzu, die Sicherheitshaft in einem Strafverfahren, und bei der Verurteilung wird die Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit einer Verwahrung ausgesprochen.

Die Motion verlangt im Übrigen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die die innere Sicherheit gefährden, aus dem Land gewiesen werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausweisung bestehen ja heute schon, und ich kann Ihnen versichern, dass das Fedpol da sehr aktiv ist. Es hat im Jahr 2017 dreizehn Ausweisungen gegenüber mutmasslichen terroristischen Gefährdern verfügt. 2018 sind es bisher drei Ausweisungen, die verfügt worden sind, unter anderem auch gegen die Frau, die in einer koordinierten Antiterroraktion mit Frankreich im November letzten Jahres verhaftet worden ist. Sie ist wieder in ihr Heimatland Kolumbien zurückgeschickt worden. Ihr Partner sitzt in Frankreich in Haft. In insgesamt acht Fällen ist seit 2016 die Ausweisung auch bereits vollzogen worden.

Sie sehen, ich habe Sie informiert über die bestehenden Massnahmen, über die Anwendung dieser Massnahmen. Ich glaube, das ist auch immer wichtig: dass die Dinge nicht nur im Gesetzbuch stehen, sondern dass sie dann auch angewendet werden. Ich habe Sie informiert über die geplanten Massnahmen. Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung zu diesem präventiv-polizeilichen Gesetz die Botschaft in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verabschieden. Wie gesagt, die Verschärfung des Strafrechts, die repressiven Massnahmen sind bereits im Parlament.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Ich bitte Sie, das so zu tun.