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Amherd Viola · Nationalrat · 2018-09-18

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, der Bundesrat will mit dem neuaufgenommenen zweiten Satz von Artikel 28b Absatz 4 ZGB die Kantone zur Weiterbildung der Personen verpflichten, die bei den zuständigen Stellen und Gerichten mit dem Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen betraut sind.

Die Kommission geht mit dem Bundesrat einig, dass Fachkenntnisse in diesem Bereich zentral sind, denn es geht immer um Krisensituationen im sensiblen Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Kommissionsmehrheit stimmt aber mit dem Ständerat darin überein, dass die Kantone ein ureigenes Interesse daran haben, dass der Vollzug des Bundesrechts funktioniert. Die Kantone sorgen deshalb auch ohne bundesrechtliche Vorschrift für eine gute Ausbildung der Personen, die im Krisenfall intervenieren müssen. Es braucht deshalb aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Eingriff in die kantonale Souveränität. [PAGE 1421]

Die Kommissionsminderheit erachtet eine spezialisierte Ausbildung als derart wichtig und den Eingriff in die föderale Struktur als derart gering, dass sich die vom Bundesrat vorgesehene Ergänzung von Artikel 28b Absatz 4 rechtfertigt.

Mit 16 zu 7 Stimmen hat sich die Kommission für die Variante des Ständerates und damit gegen einen unnötigen Eingriff in die kantonale Souveränität ausgesprochen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit, mit dem auch der Bundesrat leben kann - wir haben es gehört -, zu folgen.

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