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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2018-09-18

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Um die prozessualen Hürden zu senken, hat der Bundesrat sinnvollerweise vorgeschlagen, dass im Entscheidverfahren keine Gerichtskosten gesprochen werden. Diese Kostenbefreiung, die in der Zivilprozessordnung festgehalten ist, kennen wir auch bei arbeits- und gleichstellungsgesetzlichen Verfahren.

Jetzt möchte die Mehrheit der Kommission diese Kostenbefreiung aufweichen, indem die Gerichte die Möglichkeit erhalten, die Gerichtskosten der unterliegenden Partei zu übertragen. Nun ist es bei häuslicher Gewalt - wir haben eingehend darüber gesprochen - in den meisten Fällen so, dass sowohl die klagende als auch die unterliegende Partei das gleiche Familienbudget haben.

Mit der Formulierung in unserem Minderheitsantrag soll eine Gerichtskostenübertragung möglich sein, jedoch soll vermieden werden, dass damit allfällig betroffene Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt am Schluss die Leidtragenden sind. Aus diesem Grund ist es uns Antragstellenden wichtig, dass die Formulierung, wie sie die Mehrheit vorschlägt, durch den Zusatz ergänzt wird, dass "der obsiegenden Partei dadurch keine Nachteile entstehen". Sollten Sie dem für uns wichtigen Zusatz nicht zustimmen, werden wir in der Konsequenz der Minderheit II (Bauer) folgen.

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