Eder Joachim · Ständerat · 2018-09-18
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Als ich erfuhr, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 24. April 2018 den Import von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten aus der EU über Nacht erlaubte und damit deren Vermarktung an Minderjährige zulässt, sah ich mich zum Einreichen dieser Interpellation veranlasst. Es kommt nämlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip zur Anwendung. So können Produkte, die in der EU rechtmässig hergestellt und angeboten werden, ohne weitere Kontrolle auch in der Schweiz verkauft werden. Allerdings ist es möglich, einschränkende Allgemeinverfügungen zu erlassen, um die Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Produkten zu schützen. Eine solche Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat den Verkauf von E-Zigaretten in der Schweiz bis vor Kurzem verboten.
Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Import von nikotinhaltigen E-Zigaretten aus der EU und den Vertrieb in der Schweiz ab sofort schrankenlos zugelassen. Da unser Rat im Jahre 2016 das Bundesgesetz über Tabakprodukte mit klaren Aufträgen an den Bundesrat zurückgewiesen [PAGE 681] hat, existiert heute in Bezug auf Werbung und Abgabe von E-Zigaretten kein Schutz für Kinder und Jugendliche, und darum geht es mir: um den Schutz für Kinder und Jugendliche. Es gibt aktuell in der Schweiz kein Mindestalter bei E-Zigaretten, weder in Bezug auf den Verkauf noch in Bezug auf die Werbung.
Ich danke dem zuständigen Gesundheitsminister und der Verwaltung dafür, dass sie meine Anregung, einen runden Tisch mit der Tabakindustrie und dem Tabakwarenhandel einzuberufen, sofort umgesetzt haben. Die Verantwortlichen treffen sich, was für ein Zufall, heute Nachmittag zum zweiten Mal. Dabei sollen gemäss meinen Informationen Vertreter des Tabakwarenhandels und der Tabakindustrie, namentlich Philip Morris, British American Tobacco und Japan Tobacco, sowie namhafte Detailhändler, darunter Coop, Lidl und Denner, einen Selbstregulierungskodex unterschreiben. Dieser beschränkt die Vermarktung und den Verkauf von E-Dampfgeräten und Liquids schweizweit auf Erwachsene. Der Kodex soll am 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Diese freiwillige Einschränkung genügt meines Erachtens allerdings nicht. Die Selbstregulierung überbrückt aber immerhin die Zeit bis zu einer gesetzlichen Regelung und ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.
Unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit braucht es aber ein Verbot für den Verkauf dieser offensichtlich coolen - so habe ich letzthin lesen können - E-Zigaretten-Produkte an Kinder und Jugendliche. Ich erwarte deshalb, dass der Bundesrat uns einen entsprechenden Gesetzesartikel präsentiert. Das Tabakproduktegesetz, das aktuell überarbeitet wird, bietet die Möglichkeit dazu. Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Bundespräsident, die Vorgänge beschleunigen und uns rasch eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Etwas haben die letzten Tage und Wochen allerdings gezeigt. Wenn Behörden, wenn Handel und Hersteller miteinander reden, ist nach guter Schweizer Tradition ein Konsens möglich, und zwar rasch und unkompliziert. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass E-Dampfgeräte und Liquids auf verantwortungsbewusste Weise vermarktet werden müssen, solange noch keine gesetzliche Regulierung besteht. Geeignete Massnahmen sollen sicherstellen, dass sich die Vermarktung und Distribution dieser Produkte ausschliesslich an erwachsene Rauchende und nicht an Minderjährige richten.
So verzichten die unterzeichnenden Parteien auf die Abgabe von E-Dampfgeräten und Liquids an Minderjährige. Sie verpflichten sich, vor dem Verkauf eine Alterskontrolle durchzuführen. Sie verzichten auf Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet. Sie informieren ihre Mitarbeitenden über den Inhalt des Kodex und schulen sie entsprechend. Sie verpflichten sich, dessen Einhaltung durchzusetzen und Verstösse zu sanktionieren.
Ich wünsche mir, dass künftig weitere runde Tische mit Behörden- und Branchenvertretern angesetzt werden. Das vorliegende Beispiel zeigt eindrücklich, dass dies der richtige Weg ist, und zwar generell für die Gesetzgebung bei Tabakprodukten, aber insbesondere auch für ein schweizweites Mindestalter für den Kauf aller Tabakprodukte. Zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher in der Schweiz haben als Teenager mit Rauchen begonnen. Umgekehrt heisst dies: Wenn Jugendliche nicht mit Rauchen beginnen, rauchen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nicht.
Wir haben hier als Politikerinnen und Politiker eine grosse Verantwortung. Jugendliche haben wir unter allen Umständen zu schützen, und zwar gezielt und mit entsprechend griffigen Massnahmen. Die nächste Gelegenheit dazu wird wohl das Tabakproduktegesetz bieten.