Müller Damian · Ständerat · 2018-09-18
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Es ist eine Stärke unserer Schweiz, dass der Bund im Prinzip nur solche Aufgaben übernimmt, welche die Kantone alleine nicht bewältigen können. Dieses Subsidiaritätsprinzip gilt auch im Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Daran möchte ich auch nicht rütteln. Dennoch möchte ich zwei Punkte in der Stellungnahme des Bundesrates nicht einfach so stehenlassen.
Zuerst etwas Grundsätzliches: Ich meine, es ist eine verpasste Chance, dass der Bundesrat in der laufenden Evaluation des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes nicht vertiefter auf die Punkte eingehen möchte, die ich in meiner Interpellation eingebracht habe. Evaluationen sind auch dazu da, Fragen vertiefter zu prüfen und so allenfalls eine längerfristige Perspektive aufzutun. Das wäre deshalb wichtig, weil sich Entwicklungen abzeichnen, die meiner Meinung nach die ausserschulische Jugendarbeit gefährden und daher frühzeitig angegangen werden müssten.
Nun komme ich zur Stellungnahme des Bundesrates. Ein erster Punkt: Wenn es um die föderale Aufgabenteilung geht, wird häufig mit zwei Ellen gemessen. Neue Vollzugsaufgaben werden gerne an die Gemeinden abgegeben. Wenn aber die Gemeinden in ihren Aufgaben unterstützt werden sollen, wird vielfach das Argument der Subsidiarität vorgebracht, so wie dies in der Stellungnahme zu Frage 6 der Interpellation der Fall ist. Aus meiner Sicht wäre es deshalb angezeigt, dass der Bund die Implementierung von bereits bestehenden Modellen in weiteren Regionen und Gemeinden unterstützt.
Mein zweiter Punkt betrifft die Entwicklung, dass der Raum für die ausserschulische Jugendarbeit durch die schulischen und ausserschulischen Tagesstrukturen immer kleiner wird. Die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen leistet einen wichtigen Beitrag an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Das wurde bisher in der Diskussion um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu wenig berücksichtigt. Neben den Eltern, den schulischen Betreuungsstrukturen und den familienergänzenden Betreuungsstrukturen wie Kinderkrippen spielen die ausserschulischen Betreuungsaktivitäten, insbesondere in den Jugend-, Sport-[NB]und Freizeitorganisationen sowie den Jugendverbänden, eine wichtige Rolle.
Der Beitrag der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen soll daher im Allgemeinen verstärkt anerkannt und gefördert werden. Durch den Rückgang der formellen Freiwilligenarbeit, welche gemäss Bundesamt für Statistik stark abgenommen hat, ist der langfristige Erhalt dieser Betreuungsarbeit nicht mehr sichergestellt. Insbesondere auf Gemeindeebene spielen die ausserschulischen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle bei der Betreuungsarbeit. Neben der Betreuungsarbeit an sich ist aber auch die Qualität der Betreuung in der ausserschulischen Jugendarbeit eine andere. Kinder und Jugendliche können in ausserschulischen Jugendarbeitsaktivitäten ganz andere Erfahrungen machen als in professionellen Tagesstrukturen. Gerade in Jugendverbänden lernen junge Menschen, Verantwortung für sich, aber auch für die Gesellschaft zu übernehmen. Dabei werden sie auf Aufgaben vorbereitet, die sie später in unserem Milizsystem wahrnehmen können. Die Milizarbeit ist bekanntlich auch die Basis unseres föderalen Systems, vor allem eben auch in den Gemeinden.
Neben der Zivilgesellschaft ist es primär die Aufgabe der Gemeinden, die ausserschulische Betreuungsarbeit zu fördern. Aber auch der Bund soll hier seine Verantwortung wahrnehmen - dies aus zwei Gründen: Erstens sollen, wie bereits erwähnt, die Gemeinden nicht nur fortlaufend neue Vorgaben durch den Bund erhalten, sondern in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit auch in der Umsetzung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Zweitens sollen bei der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht alle Aufgaben auf die schulischen und familienergänzenden Strukturen wie Kinderkrippen und Tagesschulen übertragen werden. Ich habe, ehrlich gesagt, Mühe damit, wenn alles verschult und in einem gewissen Sinn auch verstaatlicht wird. Im Vergleich zu den schulischen und familienergänzenden Betreuungsstrukturen fördert die ausserschulische Betreuungsarbeit auch die Eigenverantwortung und das familiäre Engagement von Kindern und Jugendlichen. Dies ist der springende Punkt.
Durch dieses grosse freiwillige Engagement ist die ausserschulische Betreuungsarbeit einerseits kostengünstiger als die schulischen und familienergänzenden Betreuungsstrukturen, andererseits fördert die ausserschulische Betreuungsarbeit den Umgang mit Freiräumen und die Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen. Genau auf dieser Eigenverantwortung fussen bekanntlich die schweizerische Gesellschaft und ihre Politik.
Um auf meine Interpellation zurückzukommen: Es ist richtig, dass das primäre Ziel der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit gemäss Artikel 67 unserer Bundesverfassung die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist. Die Betreuungsarbeit im Rahmen von ausserschulischen Kinder- und Jugendaktivitäten ist allerdings ebenso wichtig. Meiner Ansicht nach wäre es durchaus möglich, den Zweck des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes zu ergänzen und sich dabei auf den gleichen Verfassungsartikel wie das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung abzustützen, um die Betreuungsarbeit der ausserschulischen Jugendarbeit zu stärken.