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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-09-18

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

"Haben die Politiker vollends den gesunden Menschenverstand verloren?" Das war die pointierte Reaktion eines Leserbriefschreibers auf die Zeitungsmeldung, wonach Freiburger Pflegeheime wegen der Aufhebung der Pauschalabrechnung haufenweise Medikamente wegwerfen mussten.

Worum geht es? Aufgrund der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung kann gemäss Auffassung von Vertretern der Versicherer das über 15 Jahre erfolgreiche sogenannte Freiburger Modell einer pauschalen Abrechnung von Medikamenten in Pflegeheimen nicht weitergeführt werden. Damit wurde ein gutfunktionierendes, innovatives System, das auf einer zukunftsorientierten, interprofessionellen Zusammenarbeit beruhte, aufgrund rein formalistischer Überlegungen per 1. Juli 2018 über Bord geworfen. Die bisher realisierten jährlichen Kosteneinsparungen von rund zwei Millionen Franken wurden auf einen Schlag zunichtegemacht und werden auch in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Diese vor dem Hintergrund der fortlaufenden Erhöhung der Gesundheitskosten unverständliche Praxisänderung durch einen Teil der Versicherer provoziert bei vielen Leuten verständlicherweise ungläubiges Kopfschütteln. Auch mir - und, so hoffe ich, auch Ihnen - stehen angesichts dieser Situation die Haare zu Berge. Es war also bisher unmöglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mit Krankenkassenvertretern und mit dem Bundesamt für Gesundheit wurden bereits Anfang 2018 mehrere Sitzungen durchgeführt. Allerdings gelang es nicht, rechtzeitig eine befriedigende Lösung zu finden. Die Vertreter der Krankenkassen begründeten ihre kategorische Opposition gegen eine Fortführung des kostengünstigen Freiburger Modells mit der in der Verordnung festgelegten Pflicht zu einem individuellen Risikoausgleich. Das BAG zeigte sich zwar grundsätzlich immer offen gegenüber einer Weiterführung der Pauschalabrechnung und des kostengünstigen Freiburger Modells, konnte aber keine rechtliche Handhabe finden, um eine solche auch zu dekretieren.

Mangels einer Einigung mussten also die Freiburger Alters-[NB]und Pflegeheime schliesslich in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Verwaltung und den Apothekern innert kürzester Zeit - d. h. bis zum 1. Juli 2018 - ein neues, auf einer ambulanten Versorgung basierendes System aufgleisen, das mit den Anforderungen der Versicherer und ihrer Interpretation der bundesrechtlichen Grundlagen kompatibel ist.

Ist der Zug also bereits abgefahren? Bis zur Lektüre der bundesrätlichen Stellungnahme zu meiner Interpellation wollte ich deprimiert die Flinte ins Korn werfen und mich auf eine alternative Massnahme fokussieren, die auf eine grundsätzliche Gesetzesanpassung zielte. Mit der Stellungnahme des Bundesrates kommt bei mir nun allerdings ein leichter Hoffnungsschimmer auf. Auch wenn es äusserst schwierig ist, angesichts des bisher Erlebten an eine positive Wendung, an eine Wiedereinführung des Freiburger Modells zu glauben, klärt der Bundesrat die Situation doch mit zwei ganz zentralen Aussagen.

Die erste Aussage ist, dass die einschlägige Verordnung über den Risikoausgleich einer einvernehmlichen Lösung nicht entgegensteht. Der Bundesrat schreibt es in seiner Antwort klipp und klar. Die gesetzlichen Anforderungen stehen einer pauschalen Vergütung von Medikamenten nicht entgegen. Mit anderen Worten: Das Freiburger Modell ist grundsätzlich gesetzeskonform. Einzige Bedingung ist die Lieferung der in der Verordnung aufgeführten Daten. Mit einer einfachen und pragmatischen Lösung sollte dies möglich sein, und die Alters- und Pflegeheime des Kantons Freiburg haben dies bereits geleistet. Es ist also wichtig, dass die Versicherer nun aufgrund dieser klaren Aussage des Bundesrates dieses System akzeptieren und nicht weiter gegen seinen Fortbestand opponieren.

Die zweite Aussage des Bundesrates: Er ist der Ansicht, "dass der Risikoausgleich eine Pauschalvergütung von Arzneimitteln nicht ausschliesst". Eine Fortsetzung des Pauschalsystems wäre also auch mit der Verordnung zum Risikoausgleich möglich und würde die grossen Kosteneinsparungen auch in Zukunft zulassen. Es gilt daher, in enger Absprache mit allen Beteiligten Lösungen zu finden, die den [PAGE 686] Anforderungen des Risikoausgleichs gerecht werden, ohne dabei Pauschalsysteme infrage zu stellen.

Dank dieser klaren Aussagen bin ich zuversichtlich, dass im Interesse aller Beteiligten und insbesondere im Sinne von namhaften Kosteneinsparungen das Freiburger Pauschalsystem wieder eingeführt werden kann. Ich danke dem Vorsteher des EDI für seine Bereitschaft, innert Kürze einen runden Tisch einzuberufen, damit eine nachhaltige Lösung gefunden werden kann. Gleichzeitig möchte ich aber betonen, dass die Erwartungen an einen solchen Dialog sehr hoch sind. Es müssen die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit auf Pauschalabrechnungen basierende Modelle bestehen können, auch wenn, wie im vorliegenden Fall, nicht alle Versicherer einverstanden sind. Die betroffenen Freiburger Apotheker, die Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime und die Ärzte müssen die verbindliche Zusage haben, dass das kostengünstige Pauschalsystem nicht nach einem halben Jahr wieder infrage gestellt wird, sondern für eine längere Zeit Bestand haben kann.

Zusammenfassend: Wenn es uns mit Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen ernst ist, dann müssen wir alles daransetzen, dass kostengünstige, interprofessionelle Lösungen wie eben das Freiburger Pauschalabrechnungsmodell in Alters- und Pflegeheimen auch in Zukunft bestehen können. Dies entspricht dem Engagement der Politik, effizienzoptimierende Ansätze im Gesundheitssystem zu fördern. Kurzfristig wird es also darum gehen, in Freiburg dieses System wieder einzuführen. Ich hoffe sehr, dass der Round Table des EDI diesen Durchbruch in einigen Tagen bringen wird. Nach den klaren Aussagen des Bundesrates sollten ja alle Zweifel bei den Versicherern ausgeräumt sein.

Längerfristig scheint es mir aber wichtig zu sein, dass das Freiburger Modell gesamtschweizerisch eingeführt werden kann. Im Interesse einer Eindämmung der explodierenden Gesundheitskosten sollten die anderen Kantone dafür sensibilisiert werden, das pauschalisierte Modell zu prüfen und wenn möglich zu übernehmen. Die grossen Kosteneinsparungen sollten dazu eigentlich Ansporn genug sein. Die Vorteile liegen nämlich auf der Hand: Dank des Einkaufs der Medikamente in grossen Mengen können Rabatte von bis zu 40 Prozent realisiert werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern verbessert die Qualität der Behandlungen, zudem fördert dieser Ansatz den Einsatz von kostengünstigen Generika und verringert allgemein die Verschwendung von Medikamenten. Die Diskussion rund um das Freiburger Modell zeigt, wie wichtig es ist, dass die Politik und alle Beteiligten, um noch einmal auf den Verfasser des Leserbriefs zurückzukommen, mit gesundem Menschenverstand und mit gutem Willen konstruktive Lösungen erarbeiten und damit zu einer Eindämmung der Gesundheitskosten beitragen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, Herr Bundespräsident, im Voraus sehr herzlich für Ihre aktive Einflussnahme bei der Lösung des Problems und erlaube mir, Ihnen abschliessend noch die folgenden zwei Zusatzfragen zu stellen: Sind Sie auch der Auffassung, dass eine Generalisierung von Pauschalabrechnungen gemäss dem Freiburger Modell Sinn machen würde? Welche Massnahmen sind, abgesehen von zeitaufwendigen gesetzlichen Anpassungen, denkbar, um diese Generalisierung von Pauschalabrechnungen rasch voranzutreiben? Herzlichen Dank auch für die Beantwortung dieser Fragen.