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Flach Beat · Nationalrat · 2018-09-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Auch die grünliberale Fraktion empfiehlt Ihnen, hier der Minderheit I (Wasserfallen Flavia) zu folgen. Es geht um die Umlegung von Prozesskosten. Wir haben es gehört: In diesen Bereichen soll grundsätzlich eine Prozesskostenfreiheit bestehen, damit wir die Hürden für die Opfer, solche Prozesse zu führen, möglichst tief halten. Es kann aber durchaus gerechtfertigt sein, dass die anfallenden Prozesskosten der unterliegenden Partei eben doch aufgebürdet werden. Das Gericht soll hier die Möglichkeit haben, sein Ermessen spielen zu lassen.

Die Minderheit I nimmt bei dieser Umlage von Kosten aber einen ganz wichtigen Punkt auf. Es geht nämlich um die Frage, was passiert, wenn einem Ehemann solche Kosten auferlegt werden, der weiterhin mit der Ehefrau und vielleicht mit Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt, der die Kinder betreut und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Werden ihm Kosten auferlegt, dann trägt das die ganze Familie mit, und letztlich wird das der Frau, den Kindern und der ganzen Situation abträglich sein. Deshalb ist diese Ausnahme hier wichtig. Die Gerichte sollen die Handhabe und die Möglichkeit haben, die Kosten entsprechend dem individuellen Fall aufzuerlegen.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu Artikel 198 Buchstabe abis sagen. Der Artikel ist vollkommen unbestritten. Er hält fest, dass in Verfahren, über die wir hier sprechen, das Schlichtungsverfahren nicht mehr notwendig ist, das heisst, es wird übersprungen. Mir scheint es wichtig zu sein, dass wir hier als Gesetzgeber auch den Kantonen mitgeben, dass es natürlich nicht reicht, wenn man in der Prozessordnung das Schlichtungsverfahren einfach überspringt. Man muss für die Opfer auch Informationen bereitstellen, damit sie wissen, wo sie sich melden und wie sie vorgehen können. Es ist wichtig, dass sie wissen, dass sie ein Recht auf ein schnelles Verfahren beim zuständigen Gericht haben, und diese Informationen verfügbar sind. Damit die Opfer tatsächlich schnell Hilfe bekommen und ein schnelles zivilrechtliches Verfahren anstrengen können, das ihnen tatsächlich auch schnell hilft, könnten entsprechende Informationen auf dem Internet bereitgestellt werden. Wir könnten so Opfer vermeiden oder Opfern helfen.