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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-09-18

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-09-18

Wortprotokoll

Wir sprechen hier von häuslicher Gewalt; das Opfer steht in einer direkten Beziehung zum Täter oder zur Täterin. Opfer und Täter haben einen gemeinsamen Haushalt, allenfalls gemeinsame Kinder. Sie leben zusammen, wie es auch die Frau Bundesrätin gesagt hat, und haben allenfalls sogar das Bett im gleichen Zimmer. Diese Situation ist für alle Beteiligten nicht einfach.

Die Sistierung des Verfahrens kann ein Mittel sein, um die belastete Beziehungssituation zu entschärfen. Wichtig ist es festzuhalten, dass die Sistierung nur in leichten Fällen erfolgen kann. In Fällen von schwerer Gewalt oder sexuellem Missbrauch kann also keine Sistierung erfolgen. Die Sistierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn sich die Situation wieder verschärft oder wieder Gewalt angewendet wird.

Bezüglich des Begriffs "stabilisieren", wie er hier im Gesetz steht, sei festgehalten, dass damit nicht einfach die Einhaltung des Status quo gemeint ist, bei dem weiterhin Gewalt angewendet wird. Unter "stabilisieren" ist vielmehr zu verstehen, dass sich das Zusammenleben wirklich verbessert hat und sich das Risiko, dass Gewalt angewendet wird, auch wirklich reduziert hat.

Die BDP-Fraktion wird bei diesem Artikel mit der Mehrheit stimmen und die Minderheits- und Einzelanträge ablehnen.