Feri Yvonne · Nationalrat · 2018-09-18
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Wir haben heute schon viel über häusliche Gewalt gehört, und es geht weiter mit diesem Thema. Aktuelle statistische Zahlen machen deutlich, dass häusliche Gewalt ein grosses gesellschaftliches Problem ist. Spätestens in den letzten Wochen und natürlich heute Morgen wurden Sie alle darauf aufmerksam gemacht. Der Schutz gewaltbetroffener Personen sollte deshalb nochmals verbessert werden. Frauen-, Mädchen- und Männerhäuser leisten dazu einen wertvollen Beitrag. Sie bieten bei akuten Gewaltsituationen sofortigen Schutz, Unterkunft und Beratung.
Häusliche Gewalt ist gemäss Europarat die Hauptursache für den Tod oder die Gesundheitsschädigung von Frauen zwischen 16 und 44 Jahren. Die Dunkelziffer bei den Männern ist hoch, die der betroffenen Kinder, welche Gewalt direkt oder indirekt erleben, ebenso. Immer wieder wird in Studien und Statistiken aufgezeigt, dass es schweizweit zu wenig Plätze zum Schutz der Opfer gibt. Leider fehlt das Geld für den Ausbau oder Neuaufbau von Schutzplätzen mit den notwendigen Strukturen ringsherum.
Heute bieten Frauenhäuser für Betroffene Schutz, Krisenintervention, Unterkunft und Beratung, und dies mit einer sehr hohen Professionalität. Die Auslastung der Frauenhäuser in der Schweiz ist so hoch, dass regelmässig schutzsuchende Frauen und Kinder nicht aufgenommen werden können. Betroffene brauchen neben dem Schutz auch dringend eine Krisenintervention und Beratung, sonst besteht die Gefahr, dass sie längerfristige Belastungssymptome entwickeln.
Die Frauenhäuser decken weitere wichtige Bedürfnisse ab: zivilgesellschaftliches Engagement zum Thema häusliche Gewalt, gesamtschweizerische Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirken bei gesamtschweizerischen Erhebungen und Studien. All diese relevanten Beiträge zur Weiterentwicklung des Themas werden nicht finanziert und entschädigt.
Die Früherfassung von häuslicher Gewalt ist ein weiteres zentrales Anliegen der Frauenhäuser. Das von der Wohngemeinde oder eventuell vom Wohnkanton unabhängige niederschwellige Angebot wäre zentral; dies, um erstens allen Betroffenen den gleichwertigen frühen Zugang zum Hilfssystem zu ermöglichen und um zweitens dem kostenintensiven Problem gerecht zu werden. Die Erarbeitung einer bis dato fehlenden interkantonalen Früherfassung mit der Unterstützung des Bundes wäre sinnvoll, und sie würde damit an Gewicht gewinnen.
Es stört mich, dass es nicht in allen Kantonen Frauenhäuser gibt; es stört mich, dass es kaum Schutzhäuser für Männer gibt und zu wenige für Kinder. Sie sind in Ergänzung zu den Gesetzen ein ganz wichtiges Schutzangebot. Das wird zu wenig respektiert und unterstützt. Das Opferhilfegesetz ist beispielsweise im Kanton Zürich anders als im Kanton Aargau.
Da es zu wenig Häuser für Frauen, Männer und Kinder gibt, braucht es einen Effort für die Ausweitung der Anzahl Plätze. Dazu könnte der Bund eine Hilfestellung bieten - trotz der kantonalen Zuständigkeiten. Es gibt andere Bereiche, in denen die Zuständigkeiten ähnlich sind und der Bund trotzdem eine wichtige Rolle einnimmt. Der Bund nimmt den Kantonen [PAGE 1434] nichts weg, wir ändern die Zuständigkeiten nicht, aber wir ergänzen diese und können so knappe Ressourcen effektiver nutzen. Wichtig wäre auch eine nationale Strategie in Bezug auf die Schutzplätze. Eine solche wurde leider verworfen.
Seit der Einreichung meines Vorstosses wurde die Istanbul-Konvention von der Schweiz ratifiziert. Diese Konvention rechtfertigt und untermalt mein Anliegen deutlich. Es braucht Schutzhäuser. Es braucht eine finanzielle Unterstützung - zumindest in der Aufbauphase. Viele von Ihnen haben sich in den letzten Wochen zum Thema Gewalt geäussert. Jetzt können Sie ein Zeichen setzen und das Postulat annehmen.