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Müller Leo · Nationalrat · 2018-09-18

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Mit meiner Motion 16.3707 beantrage ich eine kleine Gesetzesänderung: Es soll möglich sein, dass bei übler Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung gegen einen Beamten, aber nur in Ausübung seines Amtes, das Antragsrecht auf Strafverfolgung auch seiner vorgesetzten Behörde zusteht. Es ist ja weitherum bekannt, dass Mitarbeitende bei der Polizei, bei Sozialämtern, bei Betreibungs- und Konkursämtern unter Autoritätsverlust leiden und dagegen zu kämpfen haben. Es geht darum, dass man mit meinem Vorstoss diesen Leuten, die heikle Frontgeschäfte zu tätigen haben, den Rücken stärkt.

Allgemein wird viel diskutiert über Verleumdung, üble Nachrede, aber über die Beamtenbeleidigung ist lange Zeit nicht oder wenig diskutiert worden. Erst in letzter Zeit ist diese Diskussion wieder aufgeflammt. Ich möchte mit meinem Vorstoss dazu beitragen, dass ein System gestaltet wird, mit dem man diesen Leuten den Rücken stärken kann, mit dem diese Leute eine bessere Situation bekommen. Es geht ja, wie gesagt, vor allem um Leute, die heikle Geschäfte tätigen, die tagtäglich an der Front stehen und diesen Verleumdungen ausgesetzt sind. Es soll möglich sein, dass Vorgesetzte einen solchen Strafantrag stellen können, denn es gibt immer wieder Leute, die keinen solchen Antrag stellen wollen und sagen: Am besten ist es, ich habe mit dieser Sache nichts mehr zu tun.

Ich habe dann etwas gestaunt über die Stellungnahme des Bundesrates. Ich habe zwar vorgeschlagen, man könnte ein ähnliches oder analoges System einführen, wie es Deutschland bereits kennt. Der Bundesrat hat dann etwa in drei Vierteln seiner Stellungnahme gesagt, warum das nicht möglich sei und warum das nicht gehe. Ich hätte erwartet, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme aufzeigen würde, wie das vielleicht möglich wäre, auch wenn es nicht genau so möglich ist, wie ich das vorgeschlagen habe, dass er also aufzeigen würde, wie das Problem angegangen werden könnte. Das, fände ich, wäre ein viel kreativerer Lösungsansatz gewesen.

Es ist ja auch so, dass der Bundesrat anerkennt, dass das Problem besteht. In der letzten Zeit wurde auch in den Medien viel darüber berichtet, wie schwierig die Situation bei diesen Leuten ist. Wenn diese Leute nicht spüren, dass die Politik hier etwas macht, etwas machen will, ihnen unter die Arme greifen will, ist es für sie schwierig, diesen Job gut auszuführen. Es wirkt für sie demotivierend, wenn sie das Gefühl haben, der Staat lasse sie im Stich.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Gesetzesänderung respektive dieser Motion - es geht ja vorerst um die Motion - zuzustimmen, damit der Bundesrat dann den Auftrag erhält, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen. Er kann dann vorschlagen, was er gut findet, und wir im Parlament können dann diese Gesetzesvorlage diskutieren.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen, und ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Zustimmung.