Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-09-19
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-19
Wortprotokoll
Bei der Motion Baumann geht es darum, sozusagen einen später entdeckten Systemfehler in der Gesetzgebung bezüglich der kantonalen Familienausgleichskassen zu beheben.
Mit der Motion, die Ihnen die Mehrheit der Kommission anzunehmen beantragt, soll die heutige Kann-Formulierung für einen Lastenausgleich unter den Ausgleichskassen in eine zwingende Formulierung umgewandelt werden. Momentan praktiziert rund die Hälfte der Kantone einen Lastenausgleich unter den Kassen, die andere Hälfte tut das noch nicht. Der Kanton Bern beispielsweise plant, diesen Ausgleich per 2019 einzuführen.
Was sind die Gründe für einen solchen Ausgleich? Was sind die Gründe für die Kantone, die ihn bereits eingeführt haben, und auch die Gründe, warum Ihnen die Mehrheit der Kommission die Annahme der Motion empfiehlt?
Die Gründe sind strukturelle Differenzen, die sich in den letzten Jahren einerseits zwischen den Kassen, andererseits zwischen den Branchen aufgetan haben und die dafür sorgen, dass Ausgleichskassen zunehmend Probleme haben, überhaupt noch existieren zu können. Dadurch wären sie eigentlich gezwungen, sich kantonalen Kassen anzuschliessen, was natürlich von dieser Seite nicht unbedingt erwünscht ist, weil es sich hier um sogenannt schlechtere Risiken handelt. Das Problem liegt darin, dass wir einen Unterschied zwischen den Branchen, die eher Hochlohnbranchen sind, und den gewerblichen, mittelständischen Branchen mit ihren Kassen haben. So ist es eine Tatsache, dass es in der Schweiz, über die Kantone hinweg betrachtet, Differenzen gibt, die das 33-Fache ausmachen, was die Beitragssätze anbelangt. In den Hochlohnbranchen werden etwa 0,1 Prozent der Lohnsumme dafür aufgewendet, während es in den gewerblichen, mittleren und Tieflohnbereichen 3,3 Prozent der Lohnsumme sind.
So kommt dieses Anliegen auch hauptsächlich aus Kreisen der gewerblichen Branchen, aus Bereichen der Wirtschaft, wo wir es auch mit einem hohen Anteil an Frauen, zum Teil auch in Teilzeitarbeit tätig, zu tun haben, und auch aus Bereichen, wo die Familien im Schnitt eher mehr Kinder aufweisen. Hier tut sich eine Schere auf, die mit einem Lastenausgleich behoben werden kann, was auch dem ursprünglichen Solidaritätsgedanken der Ausgleichskassen wieder entgegenkommt.
In der Kommission waren natürlich auch verschiedene Stimmen gegen die Motion, gegen den zwingenden Lastenausgleich zu hören. Im Wesentlichen ging es um zwei Punkte. Zum einen wird gesagt, der Föderalismus werde hier eingeengt, zum andern ist es die Tatsache, dass es in verschiedenen Branchen auch Kassen gibt, die sehr wohl gut existieren.
Die Meinung der Mehrheit der Kommission ist, dass man, was den Föderalismus anbelangt, nicht einen zu starken Eingriff machen will, weil tatsächlich bereits der Bund die Mindestbeitragssätze festlegt. Er wird aber nie festlegen, in welcher Höhe die Beiträge ausgezahlt werden müssen, und das ist ein wesentlicher Punkt, der den Kantonen weiterhin Freiheit lässt.
Ich komme noch kurz zum Mechanismus: Der Lastenausgleich kann ohne grossen administrativen Aufwand praktiziert werden, vor allem auch ohne grossen administrativen Aufwand seitens der Kassen; sonst würden das die gewerblichen Kassen ja hier auch nicht vorschlagen. Die Idee ist, dass die Kassen einmal im Jahr zu melden hätten, was an Kinderzulagen ausbezahlt wurde, und zugleich auch die gesamte Lohnsumme zu melden hätten. Aufgrund dieser Daten wäre jährlich der Lastenausgleich vorzunehmen.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, hier die Gesetzgebung betreffend die Ausgleichskassen an die Realität und zugunsten der kleineren und mittleren gewerblichen Betriebe anzupassen und die Motion anzunehmen.