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Sauter Regine · Nationalrat · 2018-09-19

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit unserer Kommission beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Sie will etwas, was heute kantonal gut funktioniert, auf Bundesebene regeln. Dazu gibt es keinen Grund.

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen überlässt es richtigerweise den Kantonen, die Organisationsweise der Ausgleichskassen festzulegen. Entsprechend unterschiedlich sind heute die Lösungen in den einzelnen Kantonen: Es gibt solche mit einem vollständigen Lastenausgleich, solche mit einem Teillastenausgleich und solche mit keinem Lastenausgleich. Das ist politisch so gewollt, von einem Systemfehler zu sprechen, wie dies die Befürworter der Motion tun, ist demnach falsch.

Dass durch den Bundesgesetzgeber nun allen Kantonen zwingend ein voller Lastenausgleich vorgeschrieben werden soll, ist zum einen aus Gründen des Föderalismus, zum andern aber auch inhaltlich nicht angebracht. Wir fahren in der Schweiz im Allgemeinen, aber insbesondere in der Sozialpolitik gut damit, die Umsetzung möglichst in den Kantonen zu regeln. Es sind damit der individuellen Struktur der Kantone angepasste Lösungen möglich. Das ist auch hier nicht ohne Not anders zu handhaben.

Auch aus Kantonen, in denen bereits ein Lastenausgleich besteht, ist zu hören, dass man die Annahme der Motion nicht befürwortet. Dort hat man nämlich bereits eine Lösung, die für die regionale Wirtschaftsstruktur passt, sodass man keine neue will. Sollte ein Kanton dies dennoch wollen, kann der kantonale Gesetzgeber dies beschliessen. Es ist absolut nicht nötig, dass wir ihm dies jetzt hier aufs Auge drücken.

Aber auch inhaltliche Gründe sprechen gegen eine Annahme der Motion. Das geltende Recht sieht bewusst ein duales System mit staatlichen und privaten Ausgleichskassen vor. Damit wird den Branchen die Möglichkeit gegeben, eine ihren Bedürfnissen und Eigenheiten entsprechende Kasse zu gründen und zu führen. Mit der Pflicht zum Lastenausgleich wird dieses System infrage gestellt, indem Preisdifferenzierungen zwischen den Branchen zwangssolidarisiert werden. Mit der Einführung eines Zwangsausgleichs wird den Ausgleichskassen zudem die Möglichkeit genommen, den kasseneigenen Risikosatz zu beeinflussen. Es muss aber auch klar darauf hingewiesen werden, dass ein solcher Lastenausgleich nicht gratis zu haben ist. Effektiv werden dadurch die kantonalen Kassen entlastet, während die Wirtschaft im gleichen Umfang belastet wird. Letztlich ist auch die Begründung, dass Kassen mit sogenannt "ungünstigen Risiken" - das ist übrigens ein unschöner Begriff, zumal damit Frauen oder Teilzeitarbeitende gemeint sind - benachteiligt seien, keine genügende Erklärung für die Einführung eines Lastenausgleichs. Die Beschäftigtenstruktur kann, wenn überhaupt, allenfalls ein Indiz dafür sein. Es ist nämlich daran zu erinnern, dass Kinderzulagen immer an den Elternteil mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen ausbezahlt werden. Dieser Elternteil kann durchaus in einer anderen Kasse versichert sein als in jener der Branche mit den vielen Frauen.

Aus allen diesen Gründen bitten wir Sie, am bewährten System nichts zu ändern, die Motion abzulehnen und somit dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.