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Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-09-19

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-19

Wortprotokoll

Mit dem Vorstoss aus dem Ständerat, den wir hier behandeln, soll das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so angepasst werden, dass die Labortarife, so, wie das heute bei DRG und Tarmed der Fall ist, von den Tarifpartnern ausgehandelt und nicht mehr vom Bund auf Verordnungsstufe in der Analysenliste festgelegt werden.

Aus folgenden Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen: Zum einen hat dieser Rat hier am 7. März 2018 bereits die Motion Hess Lorenz 16.3193, "KVG. Innovation und Transparenz bei den Tarifen fördern", angenommen; zum andern geht es um einen Bereich, in dem auf indirektem Weg Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt werden könnten.

Die Laboranalysen als solche sind sicher nicht der grosse Kostenfaktor im Gesundheitswesen. Die Problematik liegt aber darin, dass bei der jetzigen Festlegung auf Verordnungsstufe viel zu viel Zeit vergeht, bis die Genehmigung, die wiederum die Innovation fördert, da ist. Das hat zur Folge, dass Analysen, die zwingend nötig wären, so nicht entwickelt werden können und damit Behandlungen, die angezeigt wären, oder auch Behandlungen, die eben nicht angezeigt wären, nicht klar festgelegt werden können.

Die Meinung der Mehrheit der Kommission ist die, dass bei einem schnelleren Verhandeln der Labortarife zwischen den Tarifpartnern erstens die Resultate schneller vorhanden sind und zweitens die Qualität auch besser ist; davon hängen auch die Kosten ab. Die Laboranalysen sind ein ganz wesentlicher Bereich, mit dem Doppelmedikationen, Fehlbehandlungen usw. verhindert werden können. Damit können auch unnötige Kosten verhindert werden.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, diesen Vorstoss analog der Motion Hess Lorenz 16.3193, die Sie im März 2018 angenommen haben, hier anzunehmen.