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Müller Damian · Ständerat · 2018-09-19

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Ich bedanke mich beim Bundesrat dafür, dass er meine Motion 18.3409 zur Annahme empfiehlt. Damit schafft der Bundesrat ja auch etwas mehr Klarheit für Menschen aus Eritrea, die bei uns Asyl beantragt haben oder beantragen wollen. Vor allem übernimmt der Bundesrat auch die Haltung unseres Bundesverwaltungsgerichtes, unseres obersten Gerichtes, das in der Eritrea-Frage bekanntlich einen klaren Entscheid gefällt hat und die Rückkehr von Eritreern für generell zumutbar hält. Ich begrüsse diese kohärente Haltung von Judikative und Exekutive.

Erfreulich ist auch, dass das Staatssekretariat für Migration bereits begonnen hat, diese neue, zweifellos etwas fairere Politik umzusetzen: Bereits sind die Dossiers von 250 Eritreern überprüft worden, 20 vorläufige Aufnahmebewilligungen sind aufgehoben worden. Ich weiss, manchen Leuten ist dies zu wenig. Aber es ist halt wie beim berühmten Wasserglas: Für die einen ist es halb leer, für die anderen halb voll. Für mich ist es in diesem Fall halb voll, denn es ist ein guter Anfang gemacht worden. Aber, und das sage ich deutsch und deutlich, das reicht nicht. Ich bin der Überzeugung, es braucht weitere Aktionen, um diese letztlich leidige Frage wirklich zu lösen und das Vertrauen unserer Bevölkerung in unsere Asylpolitik zumindest teilweise wiederherzustellen.

Der Bundesrat muss erstens als langfristiges Ziel ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea aushandeln. Ich weiss, dass ein derartiges Abkommen nicht von einem Tag auf den anderen abgeschlossen werden kann, vor allem dann nicht, wenn auf der einen Seite keine Verhandlungsbereitschaft besteht, denn zum Verhandeln braucht es ja bekanntlich immer zwei. In diesem Sinne würde es meiner Ansicht nach wirklich Sinn machen, wenn der Bundesrat die Motion 17.3098, "Eröffnung einer Schweizer Botschaft in Eritrea. Aussennetz im Dienste der Landesinteressen", erfüllen und eine Schweizer Vertretung in Eritrea eröffnen würde. Es ist einfach nicht so, wie manche glauben, dass unsere Botschaft in Sudan die Beziehungen mit Eritrea pflegen bzw. verbessern kann. Das reicht einfach nicht. Ich erinnere daran, dass Sudan im Januar 2018 seine Grenzen zu Eritrea geschlossen hat.

Zweitens muss der Bundesrat das strengere Regime gegenüber eritreischen Asylbewerbern, das ist das Wording des Bundesrates, fortsetzen. Tatsächlich haben Eritrea und Äthiopien im Juli 2018, Sie haben es vernommen, einen Friedensvertrag abgeschlossen, und erst an diesem Sonntag haben Äthiopien und Eritrea in Saudi-Arabien ihr nachbarschaftliches Verhältnis in einem Freundschaftsvertrag geregelt.

Zudem hat der eritreische Arbeits- und Sozialminister in einem kürzlich bei Bloomberg erschienenen Artikel bestätigt, dass die eritreische Regierung die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Demobilisierung prüft. Es ist mir ganz klar, dass eine Demobilisierung nicht mit dem Zauberstab erreicht werden kann. Aber diese Aussagen können nur dahingehend interpretiert werden, dass sich die Lage für die Menschen in Eritrea zusehends entspannt und normalisiert. Ich meine, das ist auch eine Chance für unser Land, die Schweiz, für das EDA und das SEM, nämlich eine Chance, die eritreischen Behörden wieder auf ihrem Weg der Öffnung zu unterstützen. Dafür ist eine Schweizer Präsenz vor Ort unerlässlich und unabdingbar.

Wenn die Lage am Horn von Afrika - in Eritrea, Äthiopien und Dschibuti - nun dazu tendiert, sich zu stabilisieren, sollte der Bundesrat die Auswirkungen auf die Migrationspolitik proaktiv vordenken. Ich fordere den Bundesrat auf zu prüfen, ob ein Rückkehrhilfeprogramm für Eritrea Sinn machen [PAGE 695] würde, um zur Rückkehr nach Asmara zu ermutigen. Das Thema Migration ist für unsere Bevölkerung wichtig, und es ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, wie wir dieses Thema bewältigen.

In diesem Sinne verlange ich vom Bundesrat eine wohlwollende Prüfung meiner Anregung.