Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-09-19
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat sich am 23. August dieses Jahres mit der Petition 18.2014 beschäftigt. Ihr Name lautet "Bürgerinitiative für eine würdige Asylpolitik der Schweiz. Asylrecht für Eritreer!". Die Personen hinter dieser Petition zeigen sich schockiert über die veränderte Verhaltenspraxis der Schweiz gegenüber asylsuchenden Eritreern und verweisen auf Berichte der Uno, gemäss welchen Eritreerinnen und Eritreer weiterhin von verschiedenen Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Sie fordern, dass weiterhin Raum für Anhörungen von Migrantinnen und Migranten gegeben wird und dass die humanitäre Tradition der Schweiz fortgeführt wird.
Wir haben uns intensiv mit diesen Sorgen auseinandergesetzt, welche wir sehr gut nachvollziehen können und welche zu dieser Petition geführt haben. Für die Kommissionsmehrheit und die Kommissionsminderheit ist denn auch klar, dass die Schweiz nach wie vor gemäss ihrer humanitären Tradition zu verfahren hat, dies trotz der Praxisänderung im Juni 2016, die dann auch im Januar 2017 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Wir haben zur Kenntnis genommen und finden es auch wichtig, dass weiterhin und immer eine konkrete und ernsthafte Bedrohung oder Gefährdung im Einzelfall zu prüfen ist. Jedes Asylgesuch ist also vom SEM individuell und sorgfältig zu prüfen, und asylsuchende Personen aus Eritrea, welche den Schutz der Schweiz benötigen, sollen diesen auch nach wie vor erhalten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist dies gegeben, auch angesichts dieser Praxisänderung. Sie wissen ja, dass diese Praxisänderung auf verschiedenen Berichten basiert und sich auch aufgrund einer Fact Finding Mission vom Frühjahr 2016 ergeben hat, worauf die entsprechenden Entscheide gefällt wurden. Wir konnten uns aber in der Kommission davon überzeugen lassen, dass wie gesagt nach wie vor die Situation im Einzelfall geprüft wird und dass in dem Sinne in unserem Land der humanitären Tradition auch weiterhin entsprochen wird.
Noch ein Wort zur Wegweisung an sich: Auch darüber hat sich die Kommission im Zusammenhang mit den verschiedenen Vorstössen zur Situation in Eritrea ausgetauscht. Hier möchten wir festhalten, dass einer raschen sozialen und auch beruflichen Integration von Flüchtlingen selbstverständlich eine grosse Bedeutung zukommt. Es ist aber aus Sicht der Kommission auch festzuhalten, dass bei Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden und für die es einen rechtskräftigen Wegweisungsentscheid gibt, alles getan wird, damit sie auch wieder die Schweiz verlassen. Das ist der Teil einer glaubwürdigen Asylpolitik, der wichtig ist, um sicherstellen zu können, dass wir dieser humanitären Tradition weiterhin ihren Platz einräumen. Da braucht es Fairness und eine Prüfung im Einzelfall, und da braucht es aber auch die Konsequenz bei den Entscheidungen.
Das ist die Haltung der Kommissionsmehrheit. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Der Entscheid fiel mit 4 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Es gibt aber eine Minderheit, die wünscht, dass die Petition an die Kommission zurückgewiesen wird mit dem Auftrag, einen Vorstoss zu erarbeiten. Monsieur Cramer oder Herr Stöckli werden sich wohl noch dazu äussern.