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Heim Bea · Nationalrat · 2018-09-19

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Diese Kommissionsmotion geht zurück auf die parlamentarische Initiative Giezendanner 16.468, "Kostendämpfung im KVG durch griffige Regressmöglichkeiten bei Behandlungsfehlern". Demnach seien im Krankenversicherungsgesetz die Grundlagen zu schaffen, um die Leistungserbringer in der Medizin zu veranlassen, Fehlbehandlungen in einem Register offen auszuweisen, damit Krankenkassen Regressforderungen zugunsten der Versicherten stellen könnten. Die Begründung hierfür lautet: 10 Prozent der Patientinnen und Patienten würden einen gesundheitsschädigenden Zwischenfall erleben; die Hälfte der Vorfälle, so nimmt man an, wäre zu vermeiden. Die Botschaft zu dem in der parlamentarischen Diskussion stehenden Geschäft 15.083, "KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit", habe es verpasst, so der Initiant, das Thema "Rückforderung von Kosten aus Behandlungsfehlern" aufzunehmen; es brauche daher mehr Transparenz, wobei die Datenerfassung im Register eine Bedingung sein solle für die Bezahlung durch die Grundversicherung.

Für die SGK-NR war und ist der Handlungsbedarf unbestritten. Es geht um die Vermeidung unnötiger Kosten, vor allem aber um den Schutz der Patientinnen und Patienten, die im Schadenfall meist langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit sehr ungewissem Ausgang in Kauf nehmen müssen. Das sind Aussagen, die auf die schwache Stellung der Patientinnen und Patienten in solchen Fällen hinweisen.

Die Kommission befand, die parlamentarische Initiative Giezendanner werfe viele Fragen auf, Fragen der Patientensicherheit, Fragen der Patientenrechte, des Haftungsrechts, der Nachweisbarkeit von Behandlungsfehlern und die Frage eines subsidiären Entschädigungssystems bei nicht fehlerbedingten Schadenfällen. Angesichts dieser Komplexität entschied sich die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Kommissionsmotion. Der Initiant zog in der Folge seine parlamentarische Initiative zurück.

So behandeln wir heute also die Motion der SGK-NR vom 3. November 2017. Sie beauftragt den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen, der Stiftung Patientensicherheit, mit Gesundheitsfachpersonen, mit Patientenorganisationen und den Krankenkassen Massnahmen zur Stärkung der Schadenprävention zu ergreifen, Massnahmen wie die Einführung einer Sicherheits- und Fehlerlernkultur, verbunden mit Regressmöglichkeiten, verbunden mit einer Erleichterung und Vereinfachung der Beweissituation dank Behandlungstransparenz, verbunden mit der Klärung und Verbesserung des Medizinal-Haftpflichtrechts auf Bundes- und Kantonsebene.

Die Motion datiert, wie gesagt, vom 3. November 2017. Die Stellungnahme des Bundesrates datiert vom 2. März 2018; er beantragt die Kommissionsmotion zur Ablehnung. Schadenprävention und Patientensicherheit seien auch dem Bundesrat wichtig, aber er setze primär auf die Qualitätsentwicklung mit einer Änderung des KVG im Rahmen des Geschäfts "Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit". Weiter will der Bundesrat mehr die präventive Schiene fahren: die Leistungserbringenden in ihren Sicherheitsmassnahmen unterstützen, Spitalhygiene, Checkliste im OP usw. Er prüft zudem, wie die Stellung der Patientinnen und Patienten im Schadenfall zu stärken sei, sowie Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Rahmen der Umsetzung der Motion Birrer-Heimo (13.3931).

Die Stellungnahme des Bundesrates lag damals der Kommission noch nicht vor und konnte so auch nicht diskutiert werden. Doch aufgrund der Kommissionsdebatte empfiehlt Ihnen Ihre SGK mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Kommissionsmotion zuzustimmen.