Germann Hannes · Ständerat · 2018-09-19
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen gerne meine Haltung zur Motion begründen. Eigentlich steht dies ja im Bericht, in welchem explizit auf die Minderheit verwiesen wird. Die Kommission hat die vorliegende Motion Geissbühler[NB]zunächst abgeändert - wir haben den Namen des Regierungschefs herausgenommen, um es etwas allgemeiner zu fassen -, aber am Schluss hat es dann doch eine Ablehnung der Motion mit einem Verhältnis von 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gegeben.
Ich finde es wichtig, dass wir über die Motion abstimmen. Denn sehen Sie: Was will die Motionärin? Sie will den Bundesrat beauftragen, Verhandlungsgespräche mit Eritrea zu führen, mit dem Ziel einer verfolgungsfreien Rückkehr von Eritreern, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Nun muss ich Sie fragen, was denn um Himmels willen an diesem Motionstext gefährlich oder was daran nicht recht sein soll. Das ist eigentlich das Normalste der Welt, und man sollte voraussetzen, dass der Bundesrat das ohnehin tut. Die Motionärin hat ja in ihrer Begründung auf den Friedensvertrag aus dem Jahr 2000 verwiesen und vor allem eben auch auf die Tatsache, dass diese Leute, diese jungen Menschen in ihrem Heimatland für den Wiederaufbau - Schulen, Gesundheitswesen und Infrastruktur - dringend gebraucht würden.
In Eritrea gibt es ja einen anderthalb Jahre dauernden Zivil-[NB]oder Militärdienst, den junge Leute zu leisten haben. Wer den Militärdienst nicht macht, hat, wie bei uns auch, die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten - und das wäre wirklich etwas, was in diesem Land nottut. Stattdessen kommen die Leute für teures Geld zu uns, und ihre Gesuche werden dann in diesen aufwendigen und sehr teuren Verfahren abgewickelt, um es vielleicht einmal etwas despektierlich zu sagen; und am Schluss müssen sie möglicherweise dann trotzdem wieder in ihr Heimatland zurück.
Man könnte sich hier vieles ersparen, wenn man ein Abkommen aushandeln könnte, das eben die Rückkehr von Leuten, die keinen Asylgrund haben, erleichtert. Im Übrigen stimmen wir natürlich auch mit der Kommissionsmehrheit überein, dass die verfolgungsfreie Rückkehr gewährleistet sein muss.
Der Bundesrat begründet die Ablehnung der Motion eigentlich nur mit einer unterschiedlichen Einschätzung der Lage in Eritrea. Ich gebe zu, ich bin kein spezieller Kenner dieser Region. Aber wenn der einzige Ablehnungsgrund der ist, dass man die Situation anders einschätzt, dann frage ich mich, ob man keine Verhandlungen mehr führen soll. [PAGE 697]
In diesem Sinne bitte ich Sie, der wirklich harmlosen Motion, die dem Bundesrat einen Auftrag gibt, und zwar den verbindlichen Auftrag, Verhandlungen zu führen, zuzustimmen.
Ich werde auch der Motion Müller Damian zustimmen, bin aber der Meinung, dass diese wahrscheinlich auch nicht gerade viel bewegen wird - es tut mir leid. Aber trotzdem ist sie wichtig.
Wenn Sie die Motion Geissbühler ablehnen, setzen Sie schon ein etwas seltsames Zeichen, muss ich sagen. Darum bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.