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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2018-09-19

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Am vergangenen Sonntag, dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, kam Gottfried Keller, der Schweizer Nationaldichter und ehemalige Staatsschreiber des Kantons Zürich, in verschiedenen Mandaten und Kanzelreden zu Wort. So erinnerte männiglich an das aus den "Züricher Novellen" stammende "Fähnlein der sieben Aufrechten" und zitierte daraus mit etwas Wehmut den jungen Karl, der anlässlich des eidgenössischen Freischiessens von 1849 den gelebten Föderalismus in den höchsten Tönen preist: "Wie kurzweilig ist es, dass es nicht einen eintönigen Schlag Schweizer, sondern dass es Zürcher und Berner, Unterwaldner und Neuenburger, Graubündner und Basler gibt, und sogar zweierlei Basler! Dass es eine Appenzeller Geschichte gibt und eine Genfer Geschichte. Diese Mannigfaltigkeit in der Einheit, welche Gott uns erhalten möge ..."

Der föderale Staatsaufbau unseres Landes, verbunden mit der direkten Demokratie, ist in dieser Ausprägung sicher auch im 21. Jahrhundert einzigartig. Es ist zweifellos das System des Föderalismus, welches wesentlich zur Wohlfahrt der Schweiz beiträgt, Teil unserer Identität ist und das Land in all seinen Verschiedenheiten auch zusammenhält. Das ist nicht allein die Meinung des Standesvertreters eines Landsgemeindekantons. Eine unlängst publizierte Studie zeigte überzeugend auf, dass der Föderalismus in all seinen Facetten die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, für die ausgewogene Entwicklung aller Regionen sorgt und in einem mehrsprachigen Land wie der Schweiz den inneren Zusammenhalt garantiert. Übrigens und überdies steht das föderale System massgeblich auch für die Eigenverantwortung der einzelnen Staatsebenen nach Massgabe des Subsidiaritätsprinzips. Die Kantone sind für ihre eigenen Aufgaben verantwortlich und vollziehen Bundesrecht, und das seit Jahrzehnten mit veritablem Erfolg. So weit, so gut.

Doch die vergangene Föderalismuskonferenz von 2017 in Montreux zeigte es deutlich: Die Gefahr besteht, dass der Föderalismus laufend, zum Teil nolens volens, in verschiedenen Bereichen immer weiter ausgehöhlt wird. In dieser Woche erlebten wir hier im Saal ein eigentliches Kontrastprogramm zu den einleitend zitierten Aussagen von Gottfried Keller, ein Kontrastprogramm, welches die zum Teil besorgniserregenden Erkenntnisse von Montreux aktuell bestätigen. Dadurch verliert unser Land schleichend die föderale Grundidee und auch den damit verbundenen Konkordanzgedanken, welcher, wie es Marcel Amrein vor knapp einem Jahr in der "NZZ" ausführte, bereits am Anfang der mittelalterlichen Eidgenossenschaft stand und somit über all die Zeit immer und immer wieder die Basis und das feste Fundament der erfolgreichen Entwicklung unseres Landes bildete.

Dafür gilt es, mehr denn je, vorausschauend Sorge zu tragen, denn der Föderalismus ist in unserem Land mehr als ein politisches Konzept: Er ist eine in unserer Gesellschaft fest verankerte Geisteshaltung. Dabei braucht es aber sowohl für die Wahrung als auch für die stetige Weiterentwicklung dieses Gedankenguts ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum, das föderalismusrelevante Entwicklungen beobachtet, bewertet und auch konzeptionell begleitet.

Es gilt, sich mit der Thematik Föderalismus vermehrt nicht nur international auszurichten, sondern sich intern auf unser Land zu konzentrieren. Vielleicht müssen wir uns einmal ernsthafte Gedanken über die Einführung einer Föderalismusbremse - vergleichbar mit der Schuldenbremse - machen und die im Sinne einer Folge- und Wirkungseinschätzung entscheidenden Kriterien klar definieren und festlegen, damit die Konferenz der Kantonsregierungen, die Regierungskonferenzen, die jeweils zuständigen Fachdirektorenkonferenzen und auch wir als Standesvertreterinnen und Standesvertreter von gleich definierten Grundpositionen ausgehen.

Die KdK schlägt in ihrem uns zugestellten Schreiben, dem Faktenblatt vom 4. Juni 2018, vor, dass mit Blick auf die jährliche Grundfinanzierung die vorliegende Motion im Zweitrat wie folgt angepasst werden könnte: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine gemeinsame Grundfinanzierung Bund/Kantone zu prüfen." Ich bin überzeugt: Somit können wir den benannten Kernanliegen sicher in weiten Bereichen gerecht werden und eine entsprechende zukunftsorientierte Lösung erarbeiten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion Vonlanthen zuzustimmen.