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Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-09-19

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Ich habe das Postulat mitunterzeichnet, und ich unterstütze dieses Postulat, obwohl man dann sofort in den Ruf kommt, dem Populismus nachzuleben. Aber ich glaube, es ist ein wichtiges Thema, das einmal diskutiert werden kann.

Wie Kollege Caroni ausgeführt hat, besteht hier ein gewisses Missverständnis: Volkstümlich geht man davon aus, lebenslänglich sei lebenslänglich. In der Realität ist es so, dass man nach fünfzehn Jahren entlassen werden kann. Das ist in der Regel auch kein Thema oder keine grosse Diskussion, aber es gibt einzelne Straftäter, bei denen das grossen Diskussionsbedarf aufwirft: Soll man das überprüfen können? Soll man das nicht überprüfen können? Insbesondere dann, wenn solche Täter rückfällig werden, wird natürlich der Vorwurf laut, die Prognose bezüglich dieser Täter sei nicht korrekt gewesen. Das ist natürlich so.

Wenn Sie mit forensischen Psychiatern und Fachleuten sprechen, dann können Ihnen diese bestätigen, dass Prognosen [PAGE 714] mit Bezug auf die Gefährlichkeit nie ganz zu hundert Prozent sicher sind. Der vormalige Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich, Professor Urbaniok, den die meisten von Ihnen kennen, hat meinen Studenten in der Vorlesung immer gesagt - das war besonders eindrücklich -, er würde selbst Mutter Teresa keine hundertprozentige Prognose ausstellen, dass sie nie zu einer Gewalt- oder Sexualstraftäterin werde. Das zeigt eigentlich, dass man Menschen nie wirklich ganz beurteilen kann.

Die Frage, die sich stellt und die eigentlich unsere Gesellschaft seit 25 Jahren - also seit dem Mord am Zollikerberg - beschäftigt, lautet: Wer übernimmt die Verantwortung für solche Gewalt- und Sexualstraftäter? Das heisst, wie gross muss die Wahrscheinlichkeit sein, damit jemand wieder aus dem Strafvollzug entlassen werden kann? Wann ist die Gesellschaft bereit, die Verantwortung zu übernehmen?

Heute ist die Gesellschaft wahrscheinlich überhaupt nicht mehr bereit, eine gewisse Verantwortung zu übernehmen, und das führt dazu, dass Leute, die einmal eine Gefährlichkeitsprognose haben und im Strafvollzug sind - sei es als zu lebenslänglich Verurteilte, sei es als Verwahrte -, faktisch nicht mehr oder nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen entlassen werden.

Was ist das Wesentliche an diesem Vorstoss, und wieso ist er prüfenswert? Die ganze Verwahrungsthematik ist eigentlich damals mit der Verwahrungs-Initiative aufgekommen. Mein Vorvorgänger an der Universität Zürich, Professor Rehberg, hat damals den Initiantinnen - so muss ich sagen - der Verwahrungs-Initiative gesagt, sie seien mit der Massnahme eigentlich auf dem falschen Weg, weil eine Massnahme zwangsläufig immer wieder überprüft werden müsse. Stattdessen sollten sie eigentlich prüfen, ob man eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Entlassungsmöglichkeiten vorsehen könne; das sei EMRK-konform. Damit hatte er natürlich Recht. Leider ist er dann zu früh verstorben. Er war nur ganz kurz im Gespräch mit den Initiantinnen, sonst hätten sie unter Umständen den richtigen Weg genommen.

Ich glaube deshalb, dass es zweckmässig ist, dass man das einmal ergebnisoffen ansieht: Welches wäre die Wirkung einer solchen Strafe? Ist sie möglich? Sie bringt auch sehr grosse Probleme. Wenn man einen Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, ohne dass er die Möglichkeit hat, irgendwann einmal bedingt entlassen zu werden, hat man eine sehr schwierige Person im Strafvollzug. Das sind Leute, die keine Perspektive haben. Entsprechend können sie auch wieder besondere Probleme schaffen.

Ich würde also nicht sagen, dass es der richtige Weg ist, aber[NB]ich glaube, es wäre der richtige Weg, es zu diskutieren, auch vor dem Hintergrund - Herr Caroni hat es angesprochen -, dass wir mittlerweile so weit sind, dass wir so unsinnige Diskussionen führen wie jetzt beim Fall Rupperswil, wo ein Gericht ernsthaft auf die Idee kommt, ich nehme an, um der kochenden Volksseele zu genügen, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender ordentlicher Verwahrung anzuordnen. Das ist, Herr Caroni hat es ausgeführt, gar nicht möglich. Denn die Täter kommen erst aus der lebenslangen Freiheitsstrafe, wenn sie eine günstige Prognose haben. Wenn sie aber eine günstige Prognose haben, können sie nicht verwahrt werden. Eine solche Anordnung ist also ein völliger Unsinn, und sie erfolgte vermutlich nur, damit die Öffentlichkeit klatscht und sagt: Das sind jetzt mal Richter, die das, was wir wollten, wirklich durchsetzen.

Ich glaube daher, dass wir diesen ganzen Bereich einmal wirklich anschauen sollten. Es ist auch richtig, dass man das rechtsvergleichend macht. Von dem her ist dieses Postulat es wert, dass man es unterstützt.