Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-09-19
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Das Thema, das mich dazu bewogen hat, die Interpellation einzureichen, beschäftigt mich seit mehreren Jahren - vielleicht fast mehr noch als Politologin denn als Politikerin. Ich habe "teilweise befriedigt" angekreuzt, weil ich einerseits sehr unbefriedigt bin und andererseits doch auch sehe, wie schwierig es ist, auf diese Fragen überhaupt zu antworten.
Technologische Entwicklungen waren immer eine Herausforderung für die Politik, das ist mir klar. Ich glaube trotzdem, dass uns die digitale Transformation - mit allen neuen Geschäftsmodellen, die damit verbunden sind, aber auch mit den gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten - doch vor verschiedene zusätzliche und anders gelagerte Herausforderungen stellt, als es in der Vergangenheit der Fall war. Die Geschwindigkeit ist einerseits zu nennen, andererseits die [PAGE 715] Komplexität und weiter - mit dem zweiten Punkt zusammenhängend - die Tatsache, dass es hier eine umfassende Relevanz gibt: Von diesen neuen Möglichkeiten sind fast alle Gesellschaftsbereiche betroffen.
Die Stossrichtung der Antworten seitens des Bundesrates und der Bundesverwaltung - im Sinne von: Das ist ja nichts Neues, das kennen wir von anderen Entwicklungen - befriedigt mich daher wirklich nur teilweise. Ich bin insbesondere bei der Frage 3 enttäuscht von der Substanz der Antwort. Anders als zu anderen Zeitpunkten der zivilgesellschaftlichen Entwicklung ist heute der Rechtsrahmen - aufgrund der historischen Entwicklung, aufgrund internationaler Entwicklungen, aber auch aufgrund unseres politischen Systems der umfassenden Mitsprachemöglichkeit - unglaublich stark ausdifferenziert, derart, dass der Flexibilitätsbereich, der es erlaubt, Innovation, die sich aufgrund veränderter Möglichkeiten ergibt, zuzulassen, doch enger ist als auch schon.
Ich habe in meiner Fragestellung auf eine Studie von Wolf Linder hingewiesen, die aufgezeigt hat, dass nicht unbedingt die Anzahl der Erlasse, aber die Detaillierung der Erlasse extrem zugenommen hat. Da, so glaube ich, wird das Parlament oder überhaupt die Politik in Zukunft - ich selbst bin ja nicht mehr lange in diesem Haus - schon auch mit der Frage konfrontiert sein, ob sie den Mut hat, auch betreffend Detaillierungsgrad ihre eigenen Vorstellungen und vielleicht die Interessen von einzelnen Gruppen zugunsten von mehr Freiraum ein bisschen zurückzunehmen. Damit meine ich nicht eine Deregulierung; Sie kennen mich, ich bin überzeugt davon, dass der Staat wichtige Funktionen im Sinne einer effizienten Regulierung hat, und plädiere überhaupt nicht für eine Deregulierung, sondern mehr für den Mut, einfach Freiräume im Detaillierungsgrad zu behalten.
In der Stellungnahme des Bundesrates wird erwähnt, dass jeweils sorgfältige Regulierungsfolgenabschätzungen gemacht werden. Und ja, ich glaube sehr wohl, dass diese Regulierungsfolgenabschätzungen in jenen Bereichen, wo man die Betroffenheit durch den Erlass auch abschätzen kann, sehr detailliert gemacht werden. Nun ergeben sich aber plötzlich Situationen - wir erleben das in diversen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen -, in denen neue Geschäftsmodelle dazu führen, dass ganz neue Bereiche von einer Regulierung betroffen sind. Es ist im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung zum Zeitpunkt des Erlasses der Neuregulierung fast nicht möglich abzuschätzen, welche Bereiche überhaupt betroffen sein werden. Darum sage ich, dass wir vermutlich je länger, je mehr und ziemlich bald immer wieder mit Fragen konfrontiert sein werden, die wir uns bei der Verabschiedung des Erlasses gar noch nicht stellen konnten.
Mir ist klar, dass das höchstens der Anfang einer Diskussion sein kann, und es sind auch nicht Fragen, die man heute so beantworten muss, dass jetzt sofort Gesetzgebungsprozesse zu ändern sind. Doch man muss trotzdem die Entwicklung im Auge behalten. Mein Plädoyer ist folgendes: Wir haben ein Spannungsfeld zwischen einerseits Rechtssicherheit und Genauigkeit in der Legiferierung und andererseits der Flexibilität und dem Freiraum, welche den Entwicklungen gerecht werden. Wir müssen uns fragen, wie wir es schaffen, in diesem Spannungsfeld Prozesse festzulegen, welche einerseits, wie wir es traditionell haben, Stabilität gewährleisten, den Menschen und auch den Unternehmen die nötige Sicherheit geben, damit sie planen können, und andererseits doch auch Freiräume für Innovation lassen.
Mein abschliessendes Wort: Es ist sehr positiv, und dafür danke ich ganz speziell und bin froh darum, dass in der Stellungnahme des Bundesrates doch auch Ansätze erwähnt werden, wo diese Herausforderungen und Möglichkeiten der neuen Welt widerspiegelt werden. Es sind Ansätze wie die "regulatory sandbox", die man im Fintech-Bereich kennt, die in der Stellungnahme auch erwähnt wird. Ich denke, solche und ähnliche Ansätze könnte man ansatzweise auch für andere Bereiche prüfen, immer mit der Idee, dass in kontrolliertem Ausmass der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Gesetzgebungsprozesse schlicht nicht so schnell sein können wie die Entwicklungen aufgrund neuer Möglichkeiten im technologischen Bereich.
Das sind skizzenhaft und in wenigen Worten meine vielen Gedanken zu dieser Interpellation, die mich stark beschäftigen. Ich danke für die Stellungnahme, und ich bin überzeugt, dass dieses Thema uns oder dann Sie in den kommenden Jahren noch stark beschäftigen wird.