Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-09-19
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Dass wir, das Parlament, vor vierzig Jahren ein "Institut für Rechtsvergleiche", wie es damals hiess, ins Leben gerufen haben, beruhte hauptsächlich auf dem Bedürfnis, die in verschiedenen Rechtsordnungen entwickelten juristischen Ansätze zu untersuchen, um sich von diesen im Gesetzgebungsverfahren inspirieren zu lassen. Dieser Entscheid von damals darf heute als Erfolg gewertet werden, denn das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung geniesst auf nationaler, aber auch internationaler Ebene einen hervorragenden Ruf.
Was macht das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung? Es erstellt Gutachten für die Bundesverwaltung und das Parlament, so in letzter Zeit etwa ein Gutachten zu den Verdingkindern, zur Konzernverantwortungs-Initiative, zur Aktienrechtsrevision und zu anderem. Doch nicht nur das: Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung bedient auch Private, so zum Beispiel Notare und Anwälte.
Der Grund, warum das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung nun einer Totalrevision unterzogen werden muss, ist die Angleichung an die geltenden bundesrätlichen Leitlinien für Bundeseinheiten. Inhaltlich hat dies keinerlei Veränderung zur Folge, sondern nur organisatorisch.
Die gesetzlichen Leistungen sollen von den gewerblichen Leistungen separiert werden. Zu den gesetzlichen Leistungen gehören vor allem Rechtsgutachten für Gerichte und Behörden. Zu den gewerblichen Gutachten gehören Aufträge von Notaren und Anwälten, also von Privaten. Für diese gewerblichen Leistungen wird neu nun das Privatrecht gelten: Es werden nicht mehr nur Gebühren erhoben, sondern kostendeckende Preise.
Neu ist mit der Totalrevision auch, dass die Zahl der Organe von drei auf zwei redimensioniert wird: auf den Institutsrat, das ist das strategische Organ, und auf die Direktion. Die Zahl der Mitglieder des Institutsrates wird von heute zwanzig auf neun Personen reduziert. Neu ist auch, dass die Unabhängigkeit des Instituts für Rechtsvergleichung und der schon heute existierende Beirat im Gesetz explizit verankert werden. Im Beirat sitzen Schweizer, aber auch ausländische Professorinnen und Professoren, welche das Institut in wissenschaftlichen Fragen unterstützen.
Die Kommission hat der Totalrevision des Gesetzes ohne Gegenstimme zugestimmt. Gewünscht wurde in der Kommission für Rechtsfragen lediglich, dass die Gutachten in Zukunft besser kommuniziert werden, sodass eine breite Öffentlichkeit von der weit herum geschätzten Expertise profitieren kann.
Die Kommission bittet das Plenum, ihr zu folgen und der Totalrevision zuzustimmen.