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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2018-09-19

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19

Wortprotokoll

Ich nehme es vorweg: Die SVP-Fraktion will keinen Freikauf von einer Freiheitsstrafe, auch nicht von einer bedingten Freiheitsstrafe. Deshalb hat die SVP-Fraktion bereits 2012 die parlamentarische Initiative Joder 10.522 unterstützt, die Artikel 53 StGB streichen wollte. Leider sind wir da nicht durchgekommen. Nichtsdestotrotz halten wir aber an unserem Grundsatz fest.

Zur Erinnerung: Artikel 53 ist im Jahr 2007 mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches eingeführt worden und zieht den Strafverzicht respektive die Strafmilderung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Voraussetzung ist, dass der Täter den Schaden deckt oder auch auf andere Art und Weise Anstrengungen unternimmt, um das Unrecht auszugleichen. Das ist auch verschiedentlich von meinen Vorrednern erwähnt worden.

Die echten Motive einer Wiedergutmachung müssen aber im konkreten Fall nicht abgeklärt werden. Es wird keine Reue gegenüber dem Opfer verlangt. Das wären Voraussetzungen, um eine Wiedergutmachung zu verlangen und dann auf die Strafe zu verzichten. Dass der Geschädigte eine Wiedergutmachung annimmt und der Täter im Gegenzug den Sachverhalt eingesteht, gibt dem Ganzen den Charakter eines Freikaufs von der Strafe und hinterlässt einen schalen Nebengeschmack.

Es ist auch schon gesagt worden: Es sind Fälle bekanntgeworden, die zeigen, dass diese Bestimmung vor allem bei vermögenden Angeklagten angewendet worden ist. Entsprechend besteht zumindest der Verdacht, dass sie vor allem für vermögende Angeklagte die Möglichkeit eines Freikaufs schafft. Das wollen wir nicht. Hier wird der Grundsatz "die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen" im Massstab eins zu eins umgesetzt. Dadurch wird die Rechtsgleichheit in unserem Land krass verletzt.

Die Minderheit beantragt Ihnen - die Begründung folgt noch -, die Regeln für eine Strafbefreiung noch mehr einzuschränken. Wir wollen keinen Freikauf von einer Freiheitsstrafe, auch nicht von einer bedingten Freiheitsstrafe. Wenn[NB]unsere[NB]Minderheit nicht durchkommt, müssen wir diese Vorlage ablehnen mit dem klaren Ziel, in diesem Saal eines Tages bereit zu sein, Artikel 53 zu streichen.

Es wurde gesagt, dass wir uns Artikel 52 StGB annähern, wenn wir die Latte herabsetzen. So kann man argumentieren. Es ist aber schon ein Unterschied: Wir haben in Artikel 52 StGB die Bestimmung, dass eine Strafverfolgung nicht getätigt wird, wenn Schuld und Tat geringfügig erscheinen. Die Minderheit bei Artikel 53 verknüpft es aber klar mit bedingten Geldstrafen und Bussen; das sind klare Kriterien, um auf eine Strafverfolgung verzichten zu können. Deshalb gibt es dann auch einen klaren Unterschied zwischen unserem Minderheitsantrag und der Bestimmung in Artikel 52 StGB.

Wenn Sie schon auf diese Vorlage eintreten, bitte ich Sie, unserer Minderheit zu folgen; wenn wir hier mit unserer Minderheit nicht durchkommen, dann müssen wir entsprechend diese Vorlage ablehnen mit dem klaren Ziel: Wir wollen keinen Freikauf von einer Freiheitsstrafe, und wir setzen uns dafür ein, dass dieser Artikel eines Tages gestrichen wird.