Masshardt Nadine · Nationalrat · 2018-09-19
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission und ist somit für Nichteintreten.
Zuerst stellt sich die Frage, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Unsere Antwort ist: Nein, wir sehen keinen Handlungsbedarf. Weshalb? Wir respektieren die Hoheit der Kantone bei der Ausgestaltung ihrer Wahlsysteme.
Wir haben eine sehr dezentrale Wahl- und Abstimmungsorganisation; das ist richtig so und soll auch so bleiben. Im Interesse der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger braucht es dabei jedoch gewisse Leitplanken. Die Garantie der politischen Rechte in Artikel 34 Absatz 2 und das Gebot der Rechtsgleichheit in Artikel 8 der Bundesverfassung stellen verfassungsrechtliche Mindeststandards für Wahlverfahren dar. Sie garantieren Chancengleichheit und Rechtsgleichheit bei der Ausübung der politischen Rechte, und zwar für alle Wählerinnen und Wähler sowie für Kandidierende und Parteien. Das Bundesgericht hat diese Mindeststandards bisher unseres Erachtens mit Bedacht und unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit der Kantone sehr differenziert gesetzt.
Wir fänden es deshalb höchst problematisch, wenn wir nun eine Verfassungsänderung in Gang setzen würden, nur weil in ein paar Kantonen Unzufriedenheit über einzelne Bundesgerichtsentscheide besteht. Diesen Angriff auf die bewährte Gewaltenteilung lehnen wir ab. Zudem haben die meisten betroffenen Kantone ihre Systeme längst angepasst und [PAGE 1481] entsprechen somit nun den bundesgerichtlichen Mindeststandards. Viele Kantone sind mit diesen Anpassungen ihrer Wahlsysteme übrigens auch zufrieden. Auch die Vernehmlassung zeigt, dass die Hälfte der Kantone keine Änderung im Sinne dieser Vorlage wünscht, also wie die SP-Fraktion keinen Handlungsbedarf sieht.
Was will nun der Ständerat? Er will in die Bundesverfassung schreiben, dass die Kantone in der Ausgestaltung ihres kantonalen Wahlrechts völlig frei sein sollen. Er will die Souveränität der Kantone bei der Ausgestaltung ihrer Wahlsysteme über die Rechtsgleichheit und Chancengleichheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stellen. Der Ständerat will also die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schwächen. Das finden wir falsch und lehnen wir ab.
Die unverhohlene Schelte des Bundesgerichtes scheint uns verfehlt. Dieses hat lediglich seine rechtsstaatlichen Pflichten eingehalten, indem es die individuellen, verfassungsmässigen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger geschützt hat. Das Bundesgericht hat zudem nicht von sich aus gehandelt, sondern weil sich Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Kantonen benachteiligt fühlten und Beschwerde einreichten. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die Rechte, welche ihnen die Bundesverfassung gewährt, auch von den Kantonen eingehalten werden müssen.
Wir diskutieren hier und heute nicht darüber, welches das beste Wahlsystem ist, ob Proporz oder Majorz, Hagenbach-Bischoff, doppelter Pukelsheim oder sonst etwas. Es geht vielmehr um die grundsätzliche Frage, ob wir den Kantonsparlamenten einen Freipass in der Formulierung ihrer Wahlgesetze geben wollen oder nicht.
Zur Erinnerung: Der prominenteste Fall im Bereich politischer Rechte, den das Bundesgericht je behandelt hat, ist das Frauenstimm- und -wahlrecht im Kanton Appenzell[NB]Innerrhoden. Hier entschied das Bundesgericht im November 1990, dass Frauen die gleichen politischen Rechte zustehen wie Männern. Heute wirkt dieser Entscheid vielleicht veraltet. Aber ohne das Bundesgericht hätten die[NB]Innerrhoder Frauen noch länger als bis 1991 auf gleiche Rechte warten müssen. Das Bundesgericht setzte hier, wie wohl heute unbestritten ist, der kantonalen Souveränität in den politischen Rechten völlig zu Recht Grenzen.
Bei der vorliegenden Vorlage geht es also nicht nur um Wahlsysteme, sondern es geht in erster Linie um die Einhaltung der verfassungsmässigen Rechte auf kantonaler Ebene. Es geht um die Frage, ob das Bundesgericht auch in Zukunft gewisse Mindeststandards setzen kann, um die Rechts- und Chancengleichheit bei der Ausübung der politischen Rechte auf Kantonsebene zu garantieren.
Das wollen wir. Wir sind deshalb für die Beibehaltung des bewährten Systems und somit für Nichteintreten.