Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-09-19
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19
Wortprotokoll
In aller Kürze: Ich konnte viele Argumente ja schon im Rahmen der Begründung für die Minderheit vorbringen. Noch einmal, einfach um es zu unterstreichen: Es ist auch ein bisschen eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Schauen Sie doch einmal die Situation an: Wie ist unser Land gewachsen? Die Kantone sind die Urzellen der schweizerischen Demokratie. Aus dem Zusammenschluss der Kantone, demokratisch legitimiert, ist unser Bundesstaat hervorgegangen, unser Bundesstaat, der die verschiedenen Institutionen geschaffen hat, aus einem freien demokratischen Willen heraus: die Bundesversammlung, den Bundesrat und das Bundesgericht. Nun kommen wir plötzlich zum Schluss, dass das Bundesgericht den Kantonen erklären muss, was Demokratie ist. Das ist doch absurd! Das müssen Sie sich einmal überlegen. Was machen wir hier eigentlich?
Es geht nicht um etwas Neues. Es wurde gesagt, dass man den Kantonen mehr Freiheiten geben möchte. Nein! Es geht darum, das wiederherzustellen, was bis vor wenigen Jahren unbestritten war. Die Kantone, Kollege Glättli, sind nicht willkürlich. Die Kantone entscheiden demokratisch, welche Ordnung sie sich geben wollen. Die Menschenrechte sind doch dann am besten gewahrt, wenn der einzelne Bürger in seiner Gemeinde und in seinem Kanton frei mitbestimmen kann, wie er die demokratische Organisation ausgestalten möchte. Die Grundrechte und die demokratischen Mitspracherechte sind doch nicht besser gewahrt, wenn der Bürger über etwas abstimmt und ihm das Bundesgericht nachher mit dem Rotstift zeigt, wo er überall falschgelegen hat.
Es gibt eben durchaus einen Zusammenhang zwischen den verschiedenen Stufen unseres Staatssystems. Sie wissen das, Herr Glättli, Ihre Parteikollegen haben eine erste Beschwerde eingereicht, auf kommunaler Ebene, in Zürich, und das hat sich nachher auf die Kantone übertragen. Deswegen ist es nicht falsch, auch die Frage nach unserer bundesstaatlichen Ordnung, nach dem Wahlsystem auf eidgenössischer Ebene zu stellen. Vor einigen Jahren haben wir in diesem Saal über die Gewährleistung der Kantonsverfassung des Kantons Schwyz diskutiert. Diese Kantonsverfassung hat exakt die gleiche Ordnung vorgesehen, wie sie auf Bundesebene für den Nationalrat vorgesehen ist. Sie haben die Gewährleistung verweigert. Damit haben Sie eigentlich gesagt, dass das, was wir auf nationaler Ebene haben, so nicht geht. Da ist es doch eine Schlaumeierei, wenn Sie sagen, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Sie können doch nicht sagen, in den Kantonen muss es so sein, aber auf eidgenössischer Ebene akzeptieren wir diese, wie Sie es sagen, Ungerechtigkeiten und diese Fehler des Systems.
Schauen Sie, wir sind dabei, uns in irgendwelchen Details zu verheddern, in mathematischen, theoretischen Überlegungen. Wir müssen schauen, dass die Schweiz so stark bleibt, wie sie ist, dass die Minderheiten geschützt sind, dass die Bürger mitbestimmen können und dass demokratische Entscheide akzeptiert werden, zuverlässig sind und gelten. Darum, meinen wir, ist es völlig richtig, diesen beiden Initiativen zuzustimmen. Stimmen Sie für Eintreten.
Wie es Kollege Pfister richtig festgestellt hat: Wenn Sie schon Zweifel haben, lassen Sie zumindest Volk und Stände darüber entscheiden, ob diese Zweifel angebracht sind oder nicht. Nehmen Sie diese Entscheidungsbefugnis dem Bürger und den Kantonen nicht weg!