Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19
Wortprotokoll
Es ist natürlich ärgerlich, wenn ein Unternehmen eine neue Marke kurz nach der Einführung im Register wieder löschen muss, weil es eine gleiche Marke schon gibt. Das kann auch eine vorgängig von Amtes wegen durchzuführende Abklärung nicht verhindern.
Ich muss vielleicht darauf hinweisen, dass das Markenrecht zum Privatrecht gehört. Der Markenanmelder soll selber abklären, ob seine Marke schon von einem anderen registriert worden ist. Er kann das kostenlos über das Internet machen, entweder in der Datenbank Swissreg des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum oder in der Datenbank Madrid Monitor der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Das Institut für geistiges Eigentum empfiehlt sowohl auf dem Anmeldeformular als auch auf der Website ausdrücklich, eine solche Recherche durchzuführen oder im Zweifelsfall eine professionelle Recherche in Auftrag zu geben.
Ich muss Sie einfach auch darauf aufmerksam machen, dass eine amtliche Suche nach gleichen Marken die Situation für einen Markenanmelder nicht verbessern würde. Denn die Tatsache, dass eine Marke schon angemeldet ist, bedeutet ja nicht, dass es so bleibt. Ob eine ältere Marke tatsächlich eine neuangemeldete verdrängen kann, muss von einem Markenspezialisten sorgfältig im Einzelfall analysiert werden. Das kann Ihnen also eine amtliche Markenanmeldung auch nicht abnehmen. Zum Beispiel kann eine zu lange nichtgebrauchte Marke den Schutz verlieren. Dann ist sie zwar noch eingetragen, aber sie verliert den Schutz. Nicht jede ältere Marke steht darum einer neueren Marke entgegen.
Wenn das Institut für geistiges Eigentum jede in der Recherche gefundene Marke einzeln bewerten müsste, würde zudem auch eine Dienstleistung, die heute auf dem freien Markt angeboten wird, durch den Staat übernommen. Da sind ja heute die Patent- und Markenanwälte, das ist ihr Geschäftsmodell, das ist ihr Business, mit dem machen sie ihr Geld. Ich weiss nicht, wie sie reagieren würden, auch im Zusammenhang mit der Wirtschaftsfreiheit, wenn der Staat jetzt plötzlich hier eine Aufgabe übernehmen würde, die heute angeboten wird, die natürlich etwas kostet und die, Sie haben es gesagt, vielleicht für kleinere Unternehmen manchmal auch sehr teuer sein kann. Aber wenn das Institut für geistiges Eigentum dann sozusagen ein Recherchemonopol erhalten würde, dann würden wir hier in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen, was aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt wäre. Gleichzeitig würde das Markenprüfungsverfahren auch verkompliziert und verteuert, was sicher nicht im Interesse der Markenanmelder ist.
Wir sind deshalb zum Schluss gekommen, dass das heute geltende System zwar zum Teil aufwendig ist - da will ich Ihnen, Frau Marchand, nicht widersprechen -, aber gleichzeitig haben wir hier eben die Selbstverantwortung des [PAGE 1490] Markenanmelders. Aus unserer Sicht hat es sich bewährt. Es ist auch im internationalen Vergleich Standard: Es gibt keine Staaten, die da staatlich unterstützte Markenanmeldungen machen und dann auch noch gleich die Kosten übernehmen. Aber ich denke, das Hauptargument ist eben, dass wir hier eine Dienstleistung, die auf dem Markt angeboten wird, nicht einfach dem Staat überbinden können. Bei einem Recherchemonopol für Markenanmeldungen beim Institut für geistiges Eigentum hätten Sie dann die Marken- und Patentanwälte schnell im Haus, die sich dagegen wehren würden.
Wir bitten Sie deshalb, diesen Vorstoss abzulehnen.