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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass ausländische Rednerinnen und Redner, die an politischen Versammlungen teilnehmen möchten, um eine Bewilligung ersuchen müssen. Herr Nationalrat Fässler hat es soeben erwähnt: Es gab eine solche Bestimmung schon einmal, sie wurde dann aber im Jahr 1998 aufgehoben.

Es ist tatsächlich so, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass die Sicherheitsbehörden unseres Landes heute ausreichende Möglichkeiten haben, um bei Bedarf den Auftritt einer ausländischen Person an einer politischen Veranstaltung in der Schweiz zu verhindern. Auf lokaler Ebene haben die Behörden gesetzliche Grundlagen, um ein Gesuch für eine politische Veranstaltung nur unter bestimmten Auflagen zu bewilligen oder, unter anderem aus Überlegungen der öffentlichen Sicherheit, gar nicht zu bewilligen. Diese Möglichkeit haben die Behörden auf lokaler Ebene heute. Sie können zudem rasch auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren und allenfalls kurzfristig eine Veranstaltung, die zwar bewilligt war, verbieten, wenn gewisse Auflagen nicht eingehalten sind.

Dann - das haben Sie erwähnt, Herr Nationalrat Fässler - kann das Fedpol gegen ausländische Personen ein Einreiseverbot erlassen, wenn, wie gesagt, die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar gefährdet ist. Es ist auch so, dass solche Einreiseverbote vom Fedpol regelmässig ausgesprochen werden, schon heute, zum Beispiel gegen dschihadistische Hassprediger oder gegen Mitglieder [PAGE 1491] von rechtsradikalen Musikgruppen. Da spricht das Fedpol heute regelmässig solche Einreiseverbote aus.

Im Übrigen kann auch der Bundesrat einer ausländischen Person, die sich in der Schweiz aufhält, mit einem Tätigkeitsverbot einen Auftritt an einer politischen Veranstaltung untersagen. Er kann das dann tun, wenn der Auftritt dazu dient, terroristische und gewalttätig-extremistische Aktivitäten zu propagieren.

Sie sehen, es gibt also heute auf den verschiedenen Ebenen Möglichkeiten, aus unserer Sicht ausreichende Instrumente, um bei Bedarf den Auftritt einer ausländischen Person zu unterbinden und um vor allem rasch zu reagieren, wenn das notwendig ist.

Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass die Wiedereinführung dieser Bewilligungspflicht nicht notwendig ist und abgelehnt werden soll. Es ist vielleicht auch wichtig, sich daran zu erinnern: Als damals 1998 dieser Rednerbeschluss aufgehoben wurde, war man sich hier im Parlament eigentlich einig - der Anstoss kam aus dem Ständerat -, dass dieser Rednerbeschluss überholt ist, dass er auch verfassungswidrig ist, dass aber vor allem mit dem weltweiten Empfang von elektronischen Medien der Sinn einer solchen kantonalen Bewilligungspflicht infrage gestellt werden muss. Der Rednerbeschluss wurde in den letzten Jahren seiner Existenz auch nur noch ganz vereinzelt angewendet.

Damit Sie sich bewusst sind, wenn Sie jetzt diese Bewilligungspflicht wieder einführen wollen, was das konkret heisst: Sie müssten Bewilligungen einholen, bevor ausländische Rednerinnen und Redner an politischen Versammlungen auftreten dürften. Das ist auch ein bisschen eine Frage der Verhältnismässigkeit. Zum Beispiel hätte die CVP Schweiz anlässlich ihres 100-Jahre-Jubiläums für ihren deutschen Festredner Heiner Geissler eine Bewilligung einholen müssen. Das Gleiche gilt für den französischen Redner Joseph Daul, den Präsidenten der Europäischen Volkspartei; er hat am Sommerparteitag der CVP Schweiz teilgenommen und gesprochen. Er ging in seiner Rede auf das Asylwesen und auf die Rolle der Schweiz in Europa ein. Auch Sebastian Kurz, der damals noch Aussenminister in Österreich war, war eingeladen und hat auch zu diesen Themen gesprochen. Da hätten Sie zuerst drei Bewilligungen einholen müssen allein für Ihre Gäste, die sicher an Ihren verschiedenen Versammlungen auch gute und wichtige Beiträge zu Ihren Diskussionen geleistet haben.

In diesem Sinne, aber vor allem auch angesichts der bestehenden Instrumente bitte ich Sie, auf diese Motion zu verzichten.