Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-09-20
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-20
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Motion, die bald zwei Jahre alt ist, um die Frage der Statistiken zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Dieses Thema hat uns schon während der Sommersession die eine oder andere Diskussion beschert. Mit der Motion verlange ich, dass die Vollzugsstatistik über die Ausschaffung krimineller Ausländer transparent und vollständig geführt wird; das heisst, dass auch die Fälle aufgeführt werden, bei denen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wird, und dass diese Fälle auch etwas aufgeschlüsselt werden, nämlich nach Härtefällen und deren Begründung.
Wir haben dazu auch schon bilaterale Gespräche geführt, es ist viel gelaufen, es wird viel gearbeitet. Seit der Einreichung dieser Motion sind ja auch, wie erwähnt, Statistiken erschienen, die diese Punkte teilweise schon erfüllen. Wir haben gesehen, dass es in gewissen Fällen zu einem Landesverweis kommt und dass in anderen Fällen diese Härtefallklausel greift, der wir immer sehr kritisch gegenübergestanden sind.
Führen wir uns die Ratio Legis noch einmal vor Augen: Wir haben ein Gesetz beschlossen, das besagt, dass für kriminelle Ausländer nach der Verurteilung wegen gewisser Delikte, die einen gewissen Schweregrad haben müssen und die in einem Katalog im Strafgesetzbuch zusammengefasst sind, die Ausweisung obligatorisch ist. Es wurde, gegen unseren Willen, dann auch noch eine Härtefallklausel beschlossen, mit der Begründung: In Ausnahmefällen, wenn es nicht anders gehe, solle das Gericht die Möglichkeit haben, von einer Ausweisung abzusehen. Das ist, wie gesagt, der Ausnahmefall.
Die Statistik, die veröffentlicht worden ist, hat nun gezeigt, dass 651 Personen, das waren 54 Prozent der erfassten Fälle, eine Landesverweisung zu gewärtigen hatten, während 46 Prozent keine Landesverweisung erhielten. Die Statistik wurde dann noch etwas korrigiert, es wurde noch einmal nachgerechnet, und am Schluss standen sich 69 Prozent mit Landesverweisung und 31 Prozent ohne Landesverweisung gegenüber. Fast ein Drittel der betroffenen Täter erhielt also keinen Landesverweis. Noch einmal: Es ist nicht so, dass der Richter frei entscheiden kann. Es ist ein Obligatorium, eine Landesverweisung muss erfolgen. Nur in Ausnahmefällen soll davon abgesehen werden.
Wir sind uns auch bewusst, dass sich diese Statistik in den kommenden Monaten und Jahren noch verändern wird, weil wir jetzt natürlich mit den ersten Fällen zu tun haben. Aber wenn man es etwas studiert, dann sieht man doch, dass es besser wäre, wir hätten gewisse Zusatzinformationen. Wir stellen fest, dass zwar 80 Prozent der Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, das Land verlassen mussten, dass bei Freiheitsstrafen über sechs Monaten die Quote aber massiv höher, über 90 Prozent, war als bei Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten; dort wurde nur in 17 Prozent der Fälle eine Landesverweisung ausgesprochen. Das zeigt, dass der Richter hier natürlich wertet, dass man hier doch von der Idee einer Mindeststrafe ausgeht, und das ist natürlich nicht der Sinn der Übung.
Darum ist es wichtig zu wissen, warum das so ist. Ist das kantonal bedingt? Entscheiden hier gewisse Kantone nach anderen Massstäben als andere? Das wäre dann quasi der Zustand, den wir vor der Formulierung der Ausschaffungs-Initiative hatten. Darum haben wir diese Initiative ja gemacht: um die Unterschiede zu beseitigen, damit wir in der Schweiz eben eine Ordnung und eine Praxis haben. Ist es vielleicht die Frage, ob am einen Ort Gerichte zuständig sind, währenddem an anderen Orten auch Staatsanwaltschaften Kompetenzen haben? Oder sind es bestimmte Begründungsmuster, welche dann in gewissen Fällen zu einem Absehen von einer Ausweisung führen? Das sind alles Fragen, die sich stellen.
Der Bundesrat hat gewisse Arbeiten mittlerweile gemacht. Die Statistiken werden in ein paar Monaten und Jahren aussagekräftiger sein, wie erwähnt. Aber es ist doch wichtig, hier eben auch die Einzelfälle anzusehen. Ich verstehe die Stellungnahme des Bundesrates nicht, der die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Er sagt, die Auswertung würde den Rahmen einer standardisierten statistischen Auswertung sprengen. Ich glaube, wir machen in diesem Land viele Statistiken, und es wäre wirklich wertvoll, wenn wir auch hier etwas genauer wüssten, warum in so vielen Fällen von einer Ausweisung abgesehen wird, obwohl es laut Gesetz obligatorisch wäre.
Ich beantrage Ihnen vor diesem Hintergrund die Annahme der Motion.