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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-20

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh über diese differenzierten Aussagen von Herrn Nationalrat Rutz, der nun selber auch bestätigt hat, dass es eigentlich noch zu früh ist, die Statistiken zum obligatorischen Landesverweis respektive zu den Auswirkungen der Bestimmungen, die ja im Oktober 2016 in Kraft getreten sind, zu beurteilen.

Herr Nationalrat Rutz, ich möchte gerne auf Ihre Motion eingehen. Sie verlangen eigentlich zwei Dinge. Sie möchten, dass wir in der Statistik in Zukunft aufzeigen, wann auf eine obligatorische Landesverweisung verzichtet wird. Das kann ich Ihnen zusichern, das werden wir tun. Das ist heute nur beschränkt möglich. Aber im Rahmen der Umsetzung von SIS II, dem Schengener Informationssystem II, für das wir die Datenbank des Zemis überarbeiten müssen, werden wir die Möglichkeit schaffen, dass ein Verzicht auf eine obligatorische Landesverweisung und die jeweiligen Gründe dafür aufgezeigt werden. Dann wird man das statistisch festhalten können.

Was wir heute und auch in Zukunft nicht ermöglichen können, ist, dass man für die Statistik die Begründungen für Härtefälle einfach automatisiert abfragen kann. Es gibt unterschiedliche Begründungen, und diese werden uns gar nicht gemeldet. Das kann man dann vielleicht einmal mit einer Arbeit untersuchen. Aber wir haben in den Datenbanken keine kleinen Romane, warum auf eine Ausschaffung verzichtet worden ist. Ich sage es Ihnen jetzt schon, damit Sie sich darauf einstellen können: Mit der Datenbank von Zemis wird es nicht möglich sein, automatisiert, also auf Knopfdruck, alle Begründungen zu erhalten. Aber, wie gesagt, der Verzicht auf die Landesverweisung, die Auswirkungen der Härtefallregelung, das wird in Zukunft sichtbar sein. Die Überarbeitung des Zemis wird frühestens 2020 umgesetzt sein. Es ist eine Riesenangelegenheit, eine solche Datenbank neu zu formatieren, und diese Frage ist dabei, wie gesagt, nicht die einzige.

Ich möchte Sie aber noch darüber informieren - das ist vielleicht für Sie von Interesse -, dass der Ständerat gestern in diesem Zusammenhang eine Motion Müller Philipp (18.3408) angenommen hat. Der Bundesrat hatte diese Motion zur Annahme empfohlen. Man hat auch im Ständerat noch einmal[NB]darüber diskutiert, dass natürlich zurzeit noch wenige verlässliche statistische Angaben vorliegen, weil die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung erst seit Oktober 2016 in Kraft sind. Das haben Sie ja auch gesagt, Herr Rutz.

Die ersten Zahlen zur Landesverweisung, die im Sommer publiziert wurden, basieren auf Urteilen, die im Jahr 2017 rechtskräftig geworden und ins Strafregister eingetragen worden sind. Die Urteile, die 2017 rechtskräftig wurden, betreffen aber zu einem grossen Teil Anlasstaten, die vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung über die Landesverweisung begangen worden sind, und Sie wissen: Diese Taten vor dem Oktober 2016 werden eben nicht nach der neuen Gesetzgebung beurteilt, sondern nach der früheren. Wir haben hier jetzt einfach eine Übergangszeit, das haben Sie aber auch so erwähnt.

Das heisst, 2018 haben wir nicht oder zum kleinsten Teil diejenigen Taten, die eben nach dem Oktober 2016 begangen worden sind und bereits jetzt rechtskräftig beurteilt sind und in der Statistik erscheinen. Das heisst, es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die Anlasstaten, die nach dem Oktober 2016 begangen wurden, dann auch nach dem neuen Recht beurteilt werden; das ist einfach eine Tatsache. Deshalb bin ich Ihnen schon sehr dankbar, wenn Sie jetzt sehr genau die Entwicklung und die Rechtsprechung beobachten. Aber wenn Sie jetzt Schlüsse ziehen, dann wissen Sie genau, dass diese nicht korrekt sind, weil Sie das Zahlenmaterial dazu noch gar nicht haben.

Aber - das möchte ich Ihnen jetzt hier auch sagen - ich habe gestern im Ständerat gesagt: Der Bundesrat wird jetzt nicht einfach zwei, drei Jahre zuwarten und schauen, ob sich etwas bewegt oder nicht, sondern er verfolgt die Situation, die neuen Bestimmungen sehr aufmerksam. Gestern habe ich mich verpflichtet, dass, wenn sich abzeichnet, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt wird - das können wir jetzt bei der Beobachtung schauen, da müssen wir nicht einfach drei Jahre nichts tun -, der Bundesrat bereit ist, eine geeignete Gesetzesanpassung vorzuschlagen; deshalb hat er die Motion Müller Philipp angenommen.

Herr Ständerat Philipp Müller hat vorgeschlagen, dass man, wenn sichtbar ist, dass es mit der heutigen Gesetzgebung Anreize gibt, aus Gründen der Verfahrensökonomie die Härtefallklausel anzuwenden, diesen Anreiz mittels Gesetzesänderung beseitigt. Herr Müller hat offengelassen, wie man das tut. Ich glaube, er hat gut daran getan, das jetzt noch nicht zu entscheiden. Das ist das Angebot des Bundesrates: Wir beobachten das. Ich glaube, es geht hier nicht darum, die Justiz zu kritisieren, einzugreifen oder die Gewaltentrennung nicht zu respektieren, aber es gibt den Willen des Gesetzgebers, der ist klar formuliert. Wenn dieser sich nicht manifestiert, sind wir bereit, die entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen.

In diesem Sinne habe ich Ihnen gesagt, welchen Teil Ihrer Motion, Herr Rutz, der Bundesrat umsetzen kann und umsetzen wird. Die Begründungen für Härtefälle werden wir nicht umsetzen können; Sie können die Motion annehmen, aber da muss ich Ihnen heute schon sagen, das ist gar nicht möglich. Wir haben die entsprechenden Arbeiten aber auch mit der Annahme der Motion Müller Philipp aufgegleist, diese kommt ja dann noch in Ihren Rat, dann können Sie das dort auch noch diskutieren.

In diesem Sinne - nur in diesem Sinne - bitte ich Sie, die Motion Rutz Gregor abzulehnen.