Müller Damian · Ständerat · 2018-09-20
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-20
Wortprotokoll
Ich meine gewiss nicht, dass man alte Zöpfe abschneiden sollte, ganz im Gegenteil, ich gehöre zu denen, die Traditionen für sehr wichtig halten. Aber wenn ein Gesetz hundert Jahre alt ist, sollte man sich schon fragen, ob es noch den Realitäten entspricht, die mit ihm geregelt werden sollten. Genau das ist beim Wasserrechtsgesetz der Fall. Für mich ist es schlicht unbegreiflich, wenn der Bundesrat die hundertjährige Praxis noch einmal weiterführen muss, nur um damit eine Regelungslücke zu vermeiden. Das ist mir zu einfach, auch wenn die Regelung nur für die nächsten fünf Jahre und damit bis Ende 2024 gelten soll. Vielleicht ist es hier sogar angebracht, von Mutlosigkeit zu sprechen.
Es braucht einen Regiewechsel. Wir müssen das Wasserzinsmaximum senken, und vor allem müssen wir den Wasserzins flexibilisieren. Wir können doch nicht wie vor hundert Jahren einfach eine fixe Abgabe auf die theoretische Leistung eines Kraftwerkes erheben, nur weil wir das bis jetzt immer so gemacht haben. 2009, also vor knapp zehn Jahren, haben wir die Verhältnisse geändert. Damals wurde der Strommarkt zumindest teilweise liberalisiert. Grosse Verbraucher und die Versorger können den benötigten Strom auf dem freien Markt beschaffen, wenn sie ihn nicht oder nicht in genügendem Ausmass selber produzieren können. Bis 2009 trugen alle Schweizer Endverbraucher die Wasserzinse als Teil der Gestehungskosten der Wasserkraft solidarisch. Das ist seither nicht mehr möglich. Die Last bleibt an den Wasserkraftproduzenten hängen, die im Markt stehen und vor allem in tiefen Preisphasen zu wenig erwirtschaften und folglich Verluste schreiben. Damit bricht die ursprüngliche Idee einer Abgabe, die vom Konsumenten an die Standortkantone und Standortgemeinden bezahlt wird, in sich zusammen. Die Schweizer Wasserkraft wird übermässig stark mit Abgaben belastet, was deren nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit untergräbt. Es nützt also nichts, wenn wir die Schweizer Wasserkraft immer wieder loben und wir sie fördern wollen. Wir müssen den gesamten Zusammenhang mit einbeziehen.
Die Schweizer Wasserkraft braucht ihre entsprechenden Marktpreise. Auch wenn sich die Marktpreise langsam etwas erholen, würde eine moderate Reduktion des Wasserzinsmaximums auf 90 Franken pro Kilowattstunde für die Wasserkraftwerke eine wichtige Entlastung bedeuten. Trotz der gestiegenen Preise sind die durchschnittlichen Gestehungskosten der Kraftwerke immer noch hoch und ihre Ertragskraft tief. Bei den aktuellen Gestehungskosten macht der Wasserzins mit rund 1,5 Rappen pro Kilowattstunde gut einen Viertel der Kosten aus.
Die Regelung mit einem fixen Wasserzinssatz wird den heutigen regulatorischen und ökonomischen Gegebenheiten nicht mehr gerecht. Diese ökonomischen Gegebenheiten werden einerseits von subventionierten Anlagen für erneuerbare Energie, andererseits von Kohlekraftwerken bestimmt, die dank tiefer, ja zu tiefer CO2-Preise günstig produzieren. Es braucht eine faire und zukunftsfähige Neuregelung, die für die Standortkantone und -gemeinden, aber auch für die Wasserkraftwerkbetreiber tragbar ist. Eine fixe Abgabe, die weder die tatsächliche Produktion in einem Kraftwerk noch die Entwicklung des Marktpreises berücksichtigt, passt nicht mehr zu den veränderten Rahmenbedingungen. Zielführend ist nur eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen Teil für die im nationalen Interesse stehende Nutzung der Ressource und einem variablen, marktpreisabhängigen Teil für den betriebswirtschaftlichen Zusatznutzen.
Ich wende mich vor allem an die geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus den Wasserkraftkantonen: Die stetige Erhöhung des Wasserzinses in den letzten Jahren wird oft mit der Solidarität und dem Ausgleich zwischen den Berggebieten und den Mittellandkantonen begründet. Das mag in der Vergangenheit seine Richtigkeit gehabt haben. Inzwischen hat die Schweiz mit dem NFA aber ein wirksames Instrument, das den Ausgleich zwischen ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen sicherstellt. Ich bin mir bewusst, dass dies jetzt einfach zu erklären ist und dass hier die Nationalbank mit ihren Auszahlungen auch einbezogen werden müsste, wenn es um den NFA geht. Aber wir müssen uns dies für die Zukunft unseres Landes auch in der Energiepolitik immer wieder vornehmen. Die Einnahmen aus dem Wasserzins werden dabei allerdings nicht berücksichtigt, obschon sie zur Ressourcenstärke der Kantone beitragen - wie andere Einnahmen eben auch.
Der Wasserzins muss flexibilisiert werden, sodass die finanzielle Belastung der Kraftwerke die Situation auf dem Markt widerspiegelt. Hohe Preise rechtfertigen durchaus hohe Abgaben, tiefe Preise dagegen nicht. Ein variabler Anteil entlastet die Wasserkraft, wenn die Preise tief sind, und er beteiligt das Gemeinwesen an den Gewinnen, wenn die Preise hoch sind. Damit würde auch dem Zweckartikel im StromVG entsprochen, dessen eigentliches Ziel es ist, die Rahmenbedingungen für eine eigenständige, starke, wettbewerbsfähige Elektrizitätswirtschaft zu schaffen.
Mir geht es aber nicht nur um die Flexibilisierung des Wasserzinses. Es geht mir auch um die Höhe. Wir müssen zwingend auch über die Höhe der Abgabe reden, und da halte ich es mit der Minderheit: 90 Franken pro Kilowattstunde, so wie es Kollege Luginbühl vorschlägt, sind genug. Für einen Vergleich bei der Wasserkraft, aber auch allgemein bei der Elektrizität wird immer wieder das Ausland mit einbezogen. Sie erinnern sich an die Abstimmung zur Energiestrategie [PAGE 723] 2050. Wir sagten, wir wollten keinen Dreckstrom aus dem Ausland. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass wir eine übermässige Belastung der Schweizer Wasserkraft haben. Auch andere Staaten in Europa kennen so etwas wie einen Wasserzins. Er ist allerdings um ein Vielfaches tiefer als in der Schweiz. Baden-Württemberg hat vor Kurzem, wenn ich mich richtig erinnere, eine Erhöhung des Wasserzinses auf sage und schreibe 15 Euro beschlossen. Andere Länder wie zum Beispiel Österreich haben keine solche Abgabe.
Ich habe einmal versucht, die unterschiedlichen Belastungen international zu vergleichen. Das kann einem nicht gelingen, weil die Systeme recht unterschiedlich sind und es eine Tatsache ist, dass in unseren Nachbarstaaten oftmals eine Gewinnsteuer auf die Wasserkraft bezahlt werden muss. Sie haben richtig gehört: Sie bezahlen Gewinnsteuern. Ihre Belastung ist entsprechend ebenfalls recht hoch, allerdings nicht, wenn kein Gewinn erwirtschaftet werden kann.
Wenn wir die Minderheit Luginbühl unterstützen und hierzu eintreten, setzen wir ein unmissverständliches Zeichen. Wenn wir alles nur dem Strommarktdesign zuschieben und dann das Gefühl haben, dass das die Lösung für alle gordischen Knoten in der Elektrizitätsbranche ist, dann ist das für mich zu kurz gegriffen.
Machen wir heute den ersten richtigen Schritt, treten wir auf die Vorlage ein, und unterstützen wir bei Artikel 49 die Minderheit Luginbühl!