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Walti Beat · Nationalrat · 2018-09-20

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-20

Wortprotokoll

Nach den vorzüglichen Erläuterungen der Berichterstatterin und des Berichterstatters zum Inhalt dieser Vorlage und aufgrund des Umstandes, dass die Sache im Kern komplett unbestritten ist - wie Sie gehört haben, gab es in der Kommission einstimmiges Eintreten und einstimmige Zustimmung -, beschränke ich mich auf wenige Aussagen zur einzigen politischen Frage, die wir in dieser Debatte noch zu beantworten haben. Sie ist im Minderheitsantrag Aeschi Thomas angelegt, der gerade seine Ausführungen dazu gemacht hat. Es geht eigentlich nur um die politische Abwägung, ob wir nun möglichst rasch und friktionslos ein selbstregulatorisch geschaffenes Problem für systemrelevante Banken lösen wollen, so wie das der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragen, oder ob wir diese Regelung im Bereich der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausweiten wollen auf weitere Konzernobergesellschaften, die nicht systemrelevante Banken sind.

Für die FDP-Fraktion ist das Anliegen, wie es im Minderheitsantrag Aeschi Thomas transportiert wird, in der Grundstossrichtung durchaus plausibel. Wenn wir trotzdem empfehlen, der Mehrheit zu folgen, tun wir das vor allem aus einem konkreten, sachlichen Grund. Wir tun es aufgrund des Umstandes, dass die Probleme der nicht von dieser neuen Regelung profitierenden Gesellschaften auch mit dem Minderheitsantrag nicht gelöst werden können, solange nicht auch die Verrechnungssteuerregelung entsprechend angepasst wird. Genau für diese Anpassung soll mit der erwähnten Kommissionsmotion, die diese Verrechnungssteuerreform nun endlich in Gang bringen will, mehr Druck aufgebaut werden.

Uns ist das ein wichtiges Anliegen. Wir sehen, dass es für den Standort Schweiz, für den Finanz- und den Werkplatz wichtig wäre, diese Verrechnungssteuerregeln aus alten Zeiten, die heute in den internationalen Finanzmärkten unter Investoren einfach nicht mehr akzeptiert werden, anzupassen. Das wäre eine Win-win-Änderung für die ganze Schweiz. Wenn man nur im Ansatz an dynamische Effekte in der Steuerpolitik glaubt, sieht man rasch, dass hier sehr viel mehr zu gewinnen ist, als auf dem Spiel steht.

Das ist also der Hauptgrund, weshalb wir das heute nicht machen wollen, dass wir die Verrechnungssteuerreform befördern wollen, damit dieses Regime insgesamt rasch und günstig für die Schweiz angepasst wird.

Wenn wir das nicht tun, wenn wir jetzt diesen Bogen aufmachen, dann riskieren wir einfach mehr Irritationen im Prozess. Es wird leicht möglich sein, im Zuge der Verrechnungssteuerreform auch den Beteiligungsabzug noch zu korrigieren. Deshalb finden wir das nicht nützlich. Im Gegenteil, es ist angezeigt, denjenigen Banken, die durch die "Too big to fail"-Regulierung ab dem Jahr 2020 konkret betroffen sein werden, eine Entlastungsmöglichkeit zu geben und sie vor negativen Konsequenzen dieser Gesetzgebung, die im Ergebnis widersinnig wären, zu schützen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Ich bitte Sie schon heute, dann die Motion der Kommission zu unterstützen.