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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-09-20

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-20

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion kann die Gründe für die vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes nachvollziehen und unterstützt diese im Grundsatz. Damit soll eine höhere Gewinnsteuerbelastung für Konzernobergesellschaften vermieden werden, weil sich nach der Emittierung von "Too big to fail"-Instrumenten der Beteiligungsabzug reduziert. Mit dieser Vorlage wird [PAGE 1513] dem Rechnung getragen, indem die Berechnung des Beteiligungsabzugs korrigiert wird. Ziel ist, dass die Steuerbelastung mit und ohne "Too big to fail"-Instrumente gleich hoch bleibt. Allerdings entstehen für den Bundeshaushalt dadurch nichtrealisierte Mehreinnahmen von bis zu mehreren Hundert Millionen Franken; das wurde auch in der Botschaft ausgeführt.

Wir werden auf die Vorlage eintreten, aber für uns ist auch klar, dass diese Bestimmung nicht ausgeweitet wird. Die Bedingungen für diese steuerliche Korrektur sind für uns zwingend. Das heisst, es muss sich um eine Konzernobergesellschaft einer systemrelevanten Bank handeln. Diese Konzernobergesellschaft muss "Too big to fail"-Instrumente wie Cocos, Bail-in-Bonds oder Write-off-Bonds emittiert und diese Mittel an eine Tochtergesellschaft weitergegeben haben. Das Ziel ist klar, die Eigenmittelbasis einer systemrelevanten Bank im Sinne der gesetzlichen Anforderungen zu stärken. Dafür machen wir diese spezialgesetzlichen Regelungen und für nichts anderes.

Dass dies nun von einer Minderheit dazu missbraucht wird, weiteren Unternehmen Steuervorteile zu gewähren, indem die Anpassung des Beteiligungsabzugs für alle Konzernobergesellschaften oder ähnlichen Leitungsgesellschaften und für weitere Fremdkapitalinstrumente gelten soll, zeigt einmal mehr, wie sich gewisse Kreise unverfroren aus der Bundeskasse bedienen wollen, indem sie hier beispielsweise für Versicherungskonzerne Steuererleichterungen einfordern. Die Ausfälle sind nicht beziffert, würde dieser Minderheit zugestimmt, sie könnten aber je nachdem Hunderte von Millionen Franken betragen. Selbst wenn sich gewisse Gesellschaften aufgrund dieser Regelung in der Schweiz ansiedeln würden - mit diesem Antrag würde ein weiteres Steuervermeidungs-Planungsinstrument für Konzerne geschaffen und würden entsprechende Mindererträge generiert. Denn es geht um nichts anderes als um Steuervermeidung.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag klar abzulehnen. Wir werden uns selbstverständlich auch entsprechend ablehnend zur Kommissionsmotion äussern; das kommt später. Treten Sie auf diese Vorlage ein, und verabschieden Sie sie so, wie sie die Mehrheit der Kommission ebenfalls verabschiedet hat.