Munz Martina · Nationalrat · 2018-09-20
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-20
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 18.409 zur Lohntransparenz Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative fordert eine betriebliche Lohntransparenz, damit die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtert wird - nicht mehr und nicht weniger. Mit dieser parlamentarischen Initiative fordert die Initiantin Lohntransparenz auf betrieblicher Ebene. Lohndiskriminierung kann nur bekämpft werden, wenn die Informationen zur Lohnstruktur betriebsintern offengelegt werden. Bis heute besteht diese Pflicht aber nur für börsenkotierte Unternehmen oder für die oberste Kaderstufe. Bei einigen bundesnahen Betrieben ist dieses Instrument eingeführt. Der Bundesrat steht klar dazu, dass die Offenlegung der Löhne die Durchsetzung des Lohngleichheitsgrundsatzes wesentlich erleichtert.
Es zu wiederholen wäre eigentlich unnötig, aber dennoch: Lohngleichheit ist seit dem 14. Juni 1981, also seit 37 Jahren, in der Bundesverfassung verankert. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Es ist an der Zeit, diesen Verfassungsauftrag umzusetzen. Oder würden Sie, geschätzte Kollegen, so lange geduldig warten, ginge es um eine Diskriminierung von Männern? Wohl kaum. Frauen verdienen aus unerklärbaren Gründen noch immer 7,6 Prozent weniger als Männer. Handlungsbedarf besteht. Was würden Sie sagen, wenn Ihnen systematisch der 13. Monatslohn verweigert würde? 7,6 Prozent entsprechen ziemlich genau einem 13. Monatslohn. Ich bin mir sicher, Sie würden nicht vier Jahrzehnte auf den fehlenden Betrag in der Lohntüte warten. Sie würden lauthals protestieren oder sogar mit Arbeitsverweigerung drohen. Wir Frauen wollen Gerechtigkeit. Uns diese weiterhin zu verweigern ist einer Demokratie unwürdig.
Einige hier im Saal argumentieren, dass wir diese Session noch die Änderung des Gleichstellungsgesetzes behandeln - das soll genügen. Diese Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, und ich hoffe sehr, dass Sie dieser wichtigen Änderung zustimmen werden. Damit müssen grössere Unternehmen eine Lohnanalyse durchführen. Es ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Lohngleichstellung.
Das reicht aber leider nicht. Um Lohngleichheit faktisch durchzusetzen, braucht es Lohntransparenz. Nur so können Arbeitnehmerinnen ihr Recht, wenn nötig, einklagen. Für all diejenigen, welche Frauen auffordern, bei Lohnforderungen etwas selbstbewusster aufzutreten: Nur wenn man weiss, was andere im Betrieb verdienen, kann man entsprechende Forderungen stellen. Die Lohntransparenz gibt den Frauen - aber nicht nur ihnen - objektive Kriterien für einen selbstbewussten Auftritt in die Hand und hilft im Endeffekt, bessere Arbeitsbedingungen zu etablieren, und zwar für alle. Auch allfällige Diskriminierungen aufgrund der Ausbildung, des Alters oder der Herkunft können so aufgedeckt und korrigiert werden. Zufriedene Mitarbeitende sind auch für die Betriebe ein Gewinn.
Ich bitte Sie: Geben Sie der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer zur Lohntransparenz Folge, und sorgen Sie für ein Stück mehr Gleichstellung. Ihre Partnerinnen, Töchter und Enkelinnen werden es Ihnen danken.