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Baumann Isidor · Ständerat · 2018-09-24

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Ich kann es bei dieser Motion nicht so schnell wie die Vorredner machen, denn diese Motion hat einen speziellen "Lebenslauf", und - ich sage es schon am Anfang - sie soll am Leben bleiben.

Die Motion Müller Walter stammt aus dem Jahr 2014 und verlangt, dass der administrative Aufwand in der Agrarpolitik für alle Beteiligten massiv zu reduzieren sei. Der Bundesrat beantragte 2015, die Motion anzunehmen. Dem folgten der Nationalrat im März 2015 und der Ständerat im Juni 2016. Nach der Annahme durch beide Räte wurden in dem von der Verwaltung gestarteten Projekt über 800 Vorschläge für Vereinfachungen erarbeitet. Rund fünfzig Vorschläge wurden als kurzfristig umsetzbar beurteilt. Im Jahr 2015 beschloss der Bundesrat 24 dieser Massnahmen, 2016 weitere 19, und im Jahr 2017 wurden erneut Massnahmen für administrative Vereinfachungen beschlossen. So wurden zum Beispiel 300 von 800 Kontrollpunkten aufgehoben, das heisst, es gibt immer noch 500 Kontrollpunkte; zum Teil wurden gewisse Kontrollpunkte auch zusammengelegt.

Im kommenden Herbst wird der Bundesrat ein risikobasiertes Kontrollsystem beschliessen, das die Landwirtschaft massiv entlasten wird. In der Agrarpolitik 2022 plus sollen die Ziele stärker gewichtet werden, und es soll den Akteuren mehr Spielraum gegeben werden, um die Ziele zu erreichen. Das genügte dem Nationalrat aber noch nicht, und er hat nicht, wie der Bundesrat beantragt, die Motion abgeschrieben, sondern an der Motion festgehalten; dies mit der Begründung, es liefen derzeit zwar Bestrebungen, den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft zu reduzieren, die von der Motion genannten Ziele seien aber erst teilweise erfüllt und sie könnten im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus umgesetzt werden, bis dann sei diese Motion noch nicht abzuschreiben. Das die Meinung des Nationalrates.

Unser Rat hat jedoch im Juni 2018 beschlossen, die Motion abzuschreiben. Im August 2018 hat die WAK-NR erneut beschlossen, die Motion nicht abzuschreiben. Ihre Kommission, die WAK-SR, ist nun zum Schluss gekommen, dass zwar zwischenzeitlich einiges an Vereinfachungen bewirkt wurde, dass aber aus Sicht der Praxis und auch aus Sicht der Kantone nach wie vor eine zu hohe Kontrolldichte besteht und darum weitere Vereinfachungen erreicht werden müssen. Dies soll im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus noch erreicht werden.

Aufgrund dieser erneuten Beurteilung kam die WAK-SR mit 9 zu 3 Stimmen zum Schluss, diese Motion sei jetzt doch nicht abzuschreiben, und sie beantragt Ihrem Rat, die Motion bestehen zu lassen. [PAGE 734]