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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-03-15

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion teilt weitgehend die Sorgen, die von Herrn Hämmerle und auch von der Antragstellerin geäussert wurden. Aber ich muss auch hier sagen: Das gehört nicht in dieses Gesetz, das den Sinn eines Notgesetzes hat. Der Antrag geht auch an der Sache vorbei, denn wir müssen feststellen: Die Aufräumarbeiten sind im Gange; die Arbeiter, ob ausgebildet oder nicht - auch ich hoffe, dass es sich um möglichst ausgebildete und möglichst professionelle Waldarbeiter handelt -, sind an der Arbeit, während wir hier sitzen und beraten, ob sie jetzt noch einen Sicherheitskurs besuchen und gewisse Anforderungen erfüllen müssen oder nicht. Damit kommen Sie zu spät. Sie verzögern auch die Räumungsarbeiten, die ja nach Ihrer mehrheitlichen Meinung so dringend sind.

Dazu kommt: Für solche Massnahmen gibt das Waldgesetz die Grundlage. Wir haben im Waldgesetz einen Artikel 39. Wenn es wirklich so Not tut, wie da nun behauptet wird - so bedauerlich Unfälle sind -, dann müssen wir über den ordentlichen Gesetzes- und Kreditweg und gestützt auf Artikel 39 des Waldgesetzes vorgehen.

Es wird davon gesprochen, dass wieder Militär freigestellt und abgeordnet werden soll, um Waldschäden zu beheben. Wollen Sie die alle noch in einen Waldkurs schicken, bevor sie dort aufräumen können? Ich habe diesbezüglich grosse Bedenken. Ich sage nochmals: Sicherheit geht allem vor, aber es ist letztlich die Verantwortung jedes Einzelnen, der dort tätig wird. Es wird die Verantwortung der militärischen Führung sein, soweit Militärleute für die Räumungsarbeiten engagiert werden. Aber Vorschriften darüber, wer unter welchen Voraussetzungen, wer mit welcher beruflichen Ausbildung im Wald diese dringend nötigen Räumungsarbeiten vornehmen kann, gehören nicht in dieses Gesetz.

Ich verweise auf Anhang 1 der Botschaft. Wenn Sie Anhang 1 lesen, sehen Sie: Wir haben dort einen Rahmenkredit, wir haben unter dem Titel "Arbeitssicherheit: Spezielle Kurse für Waldbesitzer betr. Holzereiarbeiten mit Sturmholz" eine Million Franken eingesetzt. Wir haben also, soweit das dringend ist im Zusammenhang mit den Räumarbeiten von Sturmholz - die gefährlicher sind als gewöhnlicher Holzschlag -, die nötigen Kredite bereits in der Vorlage drin. Das sollte als Notmassnahme genügen. Das andere ist Sache des ordentlichen Weges über das Budget, gestützt auf das Waldgesetz; es ist allenfalls in der Revision des Waldgesetzes, die ja ansteht, zu regeln. Dort kann man dann weitere Vorschriften erlassen, aber nicht jetzt auf dem Notweg.