Fetz Anita · Ständerat · 2018-09-24
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-24
Wortprotokoll
Was die Motion will, tönt sehr schön: Der Bundesrat soll beauftragt werden, "für die steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten".
Dazu kann man zuerst mal sagen, dass wir in der Kommission sehr ausführlich informiert wurden, dass die Rahmenbedingungen durchaus attraktiv und international konkurrenzfähig sind - zusätzlich noch dann, wenn die Steuervorlage 17 in Kraft tritt. Sie ist zwar wegen der Statusgesellschaften ausgelöst worden, wirkt sich aber auf Start-ups und Familienbetriebe enorm positiv aus, weil nämlich praktisch alle Kantone ihre Gewinnsteuern zum Teil massiv senken. In diesem Bereich sehen wir, wie der Bundesrat, keinen Handlungsbedarf.
Dann bleibt noch die Mitarbeiterbeteiligung. Die Verwaltung hat im Namen des Bundesrates nüchtern und deutlich ausgeführt, dass auch Mitarbeiteraktien eine Form von Mitarbeiterbeteiligung sind. Diese wiederum sind unbestrittenermassen ein Lohnbestandteil, der sowohl der Einkommenssteuer als auch der AHV-Beitragszahlung unterliegt. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, das zu ändern, insbesondere auch dann nicht, wenn man weiss, dass solche Start-ups oder Unternehmen auf der kantonalen Ebene durchaus die Möglichkeit haben, ihren Fall von der Steuerverwaltung einzeln bewerten zu lassen. Unternehmensbewertung ist keine exakte Wissenschaft, die sagt, dieses und jenes sei soundso viel wert; man muss das Unternehmen und seine Mitarbeiterbeteiligung bewerten, um entsprechend steuerlich zu intervenieren. Das ist heute auf der Ebene der Kantone selbstverständlich möglich.
Wenn man sagt, da bestehe keine Rechtsgleichheit, weil das nicht auf Bundesebene so geregelt werde, dann möchte ich daran erinnern, dass die Steuerhoheit immer noch auf die Ebene der Kantone gehört. Die Finanzdirektorenkonferenz hat übrigens auch ihren heftigen Widerstand angekündigt, falls eine solche Regelung auf Bundesebene vorangetrieben würde.
Das heisst für mich: Auch auf der Ebene der Mitarbeiteraktien oder der Mitarbeiterbeteiligung gibt es keinen Handlungsbedarf. Diese Faktoren können berücksichtigt werden, und zwar macht man das üblicherweise mit einem Steuer-Ruling bei den kantonalen Behörden. Das ist wahrlich kein Kunststück.
Alles in allem: Wir lehnen die Motion mit dem Bundesrat ab, weil sie nicht nötig ist.