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Noser Ruedi · Ständerat · 2018-09-24

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2018 die Motion geprüft, die ihre Schwesterkommission am 3. April 2017 eingereicht hat und die vom Nationalrat am 14. Juni 2017 angenommen worden ist.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, für die steuerliche Behandlung von Start-ups, inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen, eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten. Er soll dabei die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline 16.424 aufnehmen. Eine Minderheit, angeführt von Frau Fetz, beantragt, die Motion abzulehnen.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist bezüglich der steuerlichen Belastung von Mitarbeiterbeteiligungen Handlungsbedarf gegeben. Bestehende Regeln sind massgeschneidert für börsenkotierte Grosskonzerne, nicht aber für innovative Start-ups und Familienbetriebe, die dadurch in der Schweiz weniger günstige Rahmenbedingungen vorfinden als in anderen Ländern. Unternehmen, die Mitarbeiteraktien ausgeben, können sich zwar mit den zuständigen kantonalen Steuerbehörden auf einen sogenannten Formelwert einigen, der als Verkehrswert gilt. Dieser muss aber im Einzelfall zwischen den Unternehmen und den Steuerbehörden ausgehandelt werden. Es gibt somit aus Sicht der Kommissionsmehrheit einerseits keine Rechtssicherheit und andererseits - ich gestatte mir, das hier zu sagen -, wenn dieser Formelwert dann übertroffen wird, weltweit die höchste Kapitalgewinnsteuer. Denn auf dem Ertrag, der über dem Formelwert liegt, ist die volle Einkommenssteuer geschuldet, falls ein Verkauf stattfindet.

Mit diesen Argumenten ist die Mehrheit der Ansicht, dass man die Motion annehmen muss. Ich darf hier auch noch darauf aufmerksam machen, dass Ihre Kommission auch einer parlamentarischen Initiative mit dem gleichlautenden Inhalt Folge gegeben hat, die in die Schwesterkommission gehen wird. Die Begründung des Antrages der Minderheit überlasse ich gerne meiner Kollegin Anita Fetz.