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Tuena Mauro · Nationalrat · 2018-09-24

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-24

Wortprotokoll

Am 14. Juni 1981 waren das Volk mit einem Jastimmenanteil von 60,3 Prozent und mit 14 3/2 die Mehrheit der Stände dafür, dass in der Bundesverfassung festgehalten wird, dass gleiche Arbeit gleich entlöhnt werden soll. Eine diskriminierende Entlöhnung ist seit dazumal klar illegal. Das ist auch gut und vor allem auch richtig so. Explizite Lohnungleichheiten ausschliesslich wegen des Geschlechts können somit heute unbestrittenermassen eingeklagt werden. Die Erfolgschancen beim Klagen stehen sehr gut.

Heute beraten wir über ein Gesetz, welches als Grundlage eine Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat. Das heute zu beratende Gesetz entstand erst wegen dieser Studie auf Druck der Linken. Das Gleichstellungsbüro veröffentlicht alle zwei Jahre die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau, letztmals für das Jahr 2014. Die Forscher des Gleichstellungsbüros kamen zum Schluss, dass die Unterschiede der Löhne bezüglich des Geschlechts 18 Prozent betragen. Berücksichtigt [PAGE 1551] man verschiedene Faktoren, wie etwa die berufliche Hierarchie usw., kommen die Sozialwissenschafter des Bundes auf einen "unerklärten Anteil" von 7,4 Prozent beim Unterschied in der Entlöhnung. Das sei "ein durch objektive Faktoren nicht erklärbarer Lohnunterschied", sagen diese Forscher weiter.

Die Universität St. Gallen, die HSG, hat die Methoden des Bundes zur Feststellung der Lohndiskriminierung einer umfangreichen, wohl auch kritischen Prüfung unterzogen. Das Resultat der 144-seitigen, detaillierten Studie ist bemerkenswert. Die Forscher des Bundes lassen einfach die wichtigste Ursache für einen mutmasslichen Lohnunterschied weg, nämlich die eigentliche Berufserfahrung. Karriereunterbrüche bleiben schlicht und einfach unberücksichtigt. In den meisten Berufsrichtungen, etwa im Bereich der Forschung, der EDV, der Medizin und vielen anderen mehr, ist die Entwicklung rasant. Nur schon ein zweijähriger Unterbruch hat in unserer schnelllebigen Zeit einen enormen Einfluss auf den Marktwert einer Person, unabhängig vom Geschlecht.

Die Studie des Bundes ist so wohl das Papier nicht wert, auf welchem sie steht. Sie dient höchstens als Propagandamaterial für die Linken, und das finanziert mit Steuergeldern. Mit Fakten und Realität hat sie auf alle Fälle wenig zu tun, dabei wurde sie erstellt durch das Gleichstellungsbüro des Bundes, einer offiziellen Stelle unseres Landes. Da können wir von der SVP nur den Kopf schütteln.

Wären alle Faktoren korrekt in die Studie des Gleichstellungsbüros eingeflossen, sähe das Resultat wohl ganz anders aus. Warum das Gleichstellungsbüro den wichtigsten Faktor einfach wegliess, wird es uns noch detailliert erklären müssen. Wir fragen uns schon, ob dieses Gleichstellungsbüro mit solchen Machenschaften noch eine Daseinsberechtigung hat. Hier muss der Bundesrat, Frau Bundesrätin, sicher noch über die Bücher.

Nun wollen Sie aufgrund solcher Gefälligkeitsstudien den Firmen komplexe und bürokratische Lohnanalysen aufzwingen, als ob unsere Firmen nicht schon genug staatliche Bürokratie zu bewältigen hätten! Hier macht die SVP nicht mit. Da nützen auch die peinlichen Werbe-Stelleninserate der Gewerkschaften, welche im Vorfeld der heutigen Debatte in verschiedenen Zeitungen geschaltet wurden, nichts.

Erstaunt bin ich auch über den Bundesrat, der diese Änderungen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau am 5. Juli 2017 vorgelegt hat. Der Bundesrat vertraute offenbar blindlings den Studien seines Gleichstellungsbüros - ein fataler Irrtum, wie sich herausstellte. Die Frage, ob der Bundesrat heute, also im Wissen um die Unvollständigkeit der Studie seines Gleichstellungsbüros, noch so einen Gesetzentwurf vorlegen würde, bleibt wohl offen. Löhne einfach eins zu eins zu vergleichen erweist sich in der Praxis als sehr schwierig.

Natürlich gibt es Differenzen. So spielen die Ausbildung, Unterbrüche in der Laufbahn, Berufserfahrung usw. eine grosse Rolle. Es gab in der Vergangenheit nichterklärbare geschlechterbedingte Lohnunterschiede. Der Prozentsatz nimmt aber stetig ab. Die Firmen in unserem Land haben ein ureigenes Interesse daran, korrekt zu handeln. Zwei Drittel der Schweizer Arbeitnehmenden würden sich nicht bei einer Unternehmung bewerben, welche gezielt Lohndiskriminierung betreibt.

Eine Lohngleichheitsanalyse im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs hat bei fünfzig Grossfirmen in der Schweiz gezeigt, dass in keinem Fall eine Lohndiskriminierung festzustellen war. Das Ziel des Verfassungsartikels von 1981, nämlich dass es keine expliziten Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann ausschliesslich wegen der Geschlechterfrage gibt, ist also erreicht.

Die vereinte Linke will uns heute in dieser Debatte weismachen, dass alle Probleme dieser Welt mit diesem Gesetz einfach zu lösen seien. Doch so einfach ist das tatsächlich nicht. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, heute auf diese Vorlage erst gar nicht einzutreten.