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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-09-24

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Es vergeht kaum ein Monat, ohne dass die Medien von neuen Rekordumsätzen im Online-Handel berichten. Der weltweite Boom von Verkäufen über Internet macht auch vor der Schweiz nicht halt. Allein im letzten Jahr stieg das Marktvolumen des Online-Handels um 10 Prozent auf 8,6 Milliarden Franken. Besonders betroffen von diesem Wachstum sind Online-Verkäufe vom Ausland in die Schweiz, die derzeit überproportionale jährliche Wachstumsraten aufweisen. Wie die Statistiken des Verbandes des Schweizerischen Versandhandels zeigen, verdreifachte sich das Volumen von Online-Verkäufen vom Ausland in die Schweiz seit 2012. Aktuell wachsen die Mengen jährlich um sage und schreibe 30 Prozent. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieses rasante Wachstum auch in den nächsten Jahren unvermindert fortsetzen oder sogar noch beschleunigen wird.

Der Online-Boom bringt grundsätzlich für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Unternehmen neue Chancen mit sich. Er erweitert das Angebot und eröffnet innovativen Anbietern neue Entwicklungsperspektiven. Derzeit sind wir aber leider vor allem mit den negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Online-Handels konfrontiert. Das starke Wachstum der Online-Verkäufe vom Ausland in die Schweiz führt zu einem massiven Abfluss von Wertschöpfung ins Ausland, setzt dem Schweizer Detailhandel zu, gefährdet Arbeitsplätze und führt für die öffentliche Hand zu hohen steuerlichen Einbussen. Hinzu kommen die logistischen Herausforderungen und die ungünstige ökologische Bilanz des grenzüberschreitenden Online-Handels.

Angesichts dieser Entwicklung ist es entscheidend, dass die Rahmenbedingungen im Online-Handel so ausgestaltet werden, dass ausländische Anbieter den gleichen Pflichten wie Unternehmer aus dem Inland unterworfen sind. Unser Land hat bestimmt kein Interesse daran, Online-Anbieter aus dem Ausland bevorzugt zu behandeln und damit den Abfluss von Wertschöpfung direkt zu fördern. In diesem Zusammenhang besonders wichtig ist die konsequente Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht bei Online-Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz. Dies ist das zentrale Anliegen meiner Motion. Der Vorstoss zielt darauf ab, bestehende Lücken in diesem Bereich zu schliessen und die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die heute offenbar gewollte Begünstigung von ausländischen Online-Händlern beendet wird. Nur auf diese Weise wenden wir eine Situation ab, in der grenzüberschreitende Online-Verkäufe auf Kosten der öffentlichen Hand verbilligt werden.

Folgende Argumente scheinen mir in diesem Zusammenhang besonders zentral zu sein:

Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Im August beschloss der Bundesrat, die sogenannte "Verordnung zur Versandhandelsregelung" auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Ab nächstem Jahr sind Online-Verkäufe vom Ausland in die Schweiz also ebenfalls der Mehrwertsteuer unterworfen. Damit entfällt eine eklatante Ungleichbehandlung von ausländischen und inländischen Anbietern, die letztendlich auf eine steuerliche Vergünstigung von Online-Verkäufen vom Ausland in die Schweiz hinauslief. "Besser spät als nie", ist man versucht zu sagen, denn die Verordnung hätte ursprünglich bereits Anfang 2018 zusammen mit den anderen Teilen des revidierten Mehrwertsteuergesetzes in Kraft treten sollen. Auch dieses Jahr entgehen der Schweiz wieder Mehrwertsteuereinnahmen in Millionenhöhe.

Sind damit ab Januar 2019 alle Probleme gelöst? Dies ist leider nicht der Fall. Abgesehen davon, dass die Verordnung nach wie vor eine im internationalen Vergleich relativ hohe Freigrenze für die Mehrwertsteuerpflicht vorsieht und damit Importe auf Kosten der öffentlichen Hand verbilligt, bleiben verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht offen. Sie betreffen insbesondere die Verkäufe, die über sogenannte Marktplätze, wie beispielsweise Alibaba, Wish und Ebay, abgewickelt werden. Die Ausdehnung der Mehrwertsteuerpflicht auf den elektronischen Handel ist nur wirksam, wenn diese Anbieter ebenfalls konsequent in die Pflicht genommen werden. In diesem Bereich besteht, wie in der Begründung der Motion ausgeführt, weiterhin Handlungsbedarf. Dies führt mich zum zweiten Punkt.

Die Bevorzugung von ausländischen Anbietern muss rasch und konsequent bekämpft werden, und allfällige Schlupflöcher müssen gestopft werden. In Deutschland einigten sich 2017 die Finanzminister der Länder darauf, dass künftig Online-Marktplätze für eine mögliche Hinterziehung der Mehrwertsteuer durch Anbieter haften sollen. Das entsprechende Gesetz wurde in Rekordzeit erarbeitet und tritt 2019 in Kraft. Als Begründung für das rasche Vorgehen verwies die Regierung auf die vor allem bei Billigimporten aus Asien weitverbreitete Mehrwertsteuerhinterziehung. Schätzungen gehen für Deutschland von jährlichen Steuerausfällen von sage und schreibe rund 800 Millionen Euro aus.

Die britische Regierung ergriff im letzten Jahr ähnliche Massnahmen, um die Mehrwertsteuerpflicht bei Online-Verkäufen über Marktplätze konsequenter durchzusetzen. Sie geht davon aus, dass die Hinterziehung der Mehrwertsteuer bei solchen Verkäufen zu jährlichen Steuerausfällen in der Grössenordnung von rund 1,2 Milliarden Pfund führt.

Für die Schweiz liegen derzeit keine entsprechenden Schätzungen vor. Tatsache aber ist, dass grenzüberschreitende Online-Verkäufe über Marktplätze in die Schweiz massiv zunehmen. Aktuell beläuft sich das Paketaufkommen auf bis zu 150[NB]000 Sendungen pro Tag, also gegen 35 Millionen pro Jahr. Für 2018 rechnet der Verband des Schweizerischen Versandhandels mit einem Wachstum von rund 30 Prozent; für die Folgejahre dürfte das Wachstum ähnlich hoch sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Problem der Umgehung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ähnliche Dimensionen erreicht wie in anderen europäischen Ländern. Die entsprechenden Mehrwertsteuerausfälle erreichen also Millionenbeträge.

Da die Online-Marktplätze aus steuerrechtlicher Sicht nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler gelten, können sie derzeit für die Bezahlung der Mehrwertsteuer durch die Anbieter nicht haftbar gemacht werden. Die Motion verlangt daher, eine Haftung oder Deklarationspflicht für Verkäufe einzuführen, die über diese Marktplätze abgewickelt werden. Dieser Ansatz schliesst eine bestehende Gesetzeslücke und bringt in Bezug auf die Umsetzbarkeit bedeutende Vorteile. Erstens ist es wesentlich einfacher, grosse Online-Marktplätze auf die Einhaltung der steuerlichen Pflichten zu überprüfen, als eine Vielzahl kleiner Händler. Zweitens erlaubt die geforderte Haftung oder Deklarationspflicht, das Phänomen der Falschdeklarationen anzugehen. Dies ist gemäss Marktbeobachtern weit verbreitet.

Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt: Jeder weitere Aufschub kostet die öffentliche Hand Millionen von Franken. Die Einführung der in der Motion geforderten Haftung oder Deklarationspflicht duldet keinen weiteren Aufschub. Die einleitend erwähnten Zahlen zur Entwicklung des grenzüberschreitenden Online-Handels machen deutlich, dass wir uns in einem äusserst dynamischen Umfeld befinden. Jeder Monat des Abwartens führt zu Steuerausfällen in Millionenhöhe. Aufgrund der derzeit ungenügenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht und des gegebenen exponentiellen Wachstums erwarten Experten ab 2020 jährliche Mehrwertsteuerausfälle für die Schweiz von rund 100 Millionen Franken - 100 Millionen Franken! Die ungleichen Wettbewerbsbedingungen bringen gleichzeitig inländische Anbieter immer stärker unter Druck.

Angesichts dieser Ausgangslage ist es notwendig, rasch geeignete gesetzliche Massnahmen zu ergreifen, um Missbräuchen Einhalt zu gebieten und die Schlechterstellung inländischer Anbieter gegenüber ausländischen Konkurrenten zu beseitigen. Die Motion zeigt dafür einen zielführenden Handlungsansatz.

Abschliessend möchte ich dem Bundesrat und namentlich Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, ausdrücklich für die Offenheit und für die Unterstützung der Motion danken. Der Bundesrat anerkennt damit den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des grenzüberschreitenden Online-Handels und die Notwendigkeit, die Mehrwertsteuerpflicht konsequenter durchzusetzen. [PAGE 745]

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion anzunehmen. Damit schaffen Sie die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen, um Missbräuche zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen für die einheimischen Anbieter herzustellen.