Lexipedia

Wüthrich Adrian · Nationalrat · 2018-09-24

Wüthrich Adrian · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Wir kommen in Block 1 zum Hauptinhalt der heute diskutierten Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann, des Gleichstellungsgesetzes. Es soll die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erleichtern. Dennoch besteht - wir haben es gehört - bis heute ein unerklärlicher Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern.

Die SP-Fraktion will der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch verhelfen. Das haben letzten Samstag an der Demonstration vor diesem Hause gegen 20[NB]000 Menschen ebenfalls gefordert. Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat vorschlägt, Unternehmen zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen zu verpflichten. Die Unternehmen hatten Jahre Zeit, freiwillig für gleiche Löhne für Frau und Mann zu sorgen. Auf Basis der Freiwilligkeit geht es offenbar nicht. Der Lohngleichheitsdialog unter der Leitung der Sozialpartner hat zwar Resultate gebracht. Es gab einige Unternehmen, vor allem solche der öffentlichen Hand, die ihre Löhne analysiert haben. Noch immer zeigen die Zahlen, dass es Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann gibt. Vielen Unternehmen ist diese Problematik wahrscheinlich zu wenig bewusst, und sie werden wahrscheinlich, wie mein Vorredner gesagt hat, die Löhne korrigieren, wenn sie es wissen. Einige wollen das Thema vielleicht nicht anpacken - kein Wunder: Gemäss Botschaft des Bundesrates sprechen wir mittelfristig von nötigen Lohnanpassungen für Frauen von 1 bis 2,2 Milliarden [PAGE 1558] Franken. Das ist Geld - Lohn, der den Frauen zustehen würde und zusteht.

Wir begrüssen es deshalb grundsätzlich, dass aus dem freiwilligen Lohngleichheitsdialog ein zwingender Lohngleichheitsdialog gemacht wird. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit der Logib-Methode wissen die Fachleute, wie die Analysen einfach und effektiv durchgeführt werden können. Der Bundesrat hat deshalb den Vorschlag gemacht, dass alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden alle vier Jahre die Löhne auf Lohngleichheit untersuchen müssen. Die Lohngleichheitsanalyse soll nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt werden. Die Methode bzw. diese Excel-Tabelle heisst Logib und ist sehr geeignet für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden. Die Methode wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegeben und basiert auf der Methode, welche auch für die Kontrollen im Beschaffungswesen des Bundes angewandt wird. Das leicht bedienbare Tool, Frau Pieren, hat auch dazu beigetragen, dass die Schweiz bzw. das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann den United Nations Public Service Award 2018 gewonnen hat.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit II (Reynard) und somit auch dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Schwelle von 50 Mitarbeitenden folgt aus der Logib-Methode und ist mathematisch begründet, nicht nur politisch. Sie ist kohärent mit anderen Bereichen. So müssen zum Beispiel bei der Lohnstrukturerhebung alle zwei Jahre alle Unternehmungen mit 50 und mehr Mitarbeitenden diese Daten obligatorisch erheben und obligatorisch daran teilnehmen. Gemäss Botschaft sind die dafür zu erhebenden Daten praktisch identisch mit jenen, welche es für die Lohngleichheitsanalyse, für das Logib-Tool braucht. Die Kosten sind deshalb vernachlässigbar. Mit der Schwelle von 50 Mitarbeitenden können 12[NB]000 Unternehmen und über 2,7 Millionen Beschäftigte überprüft werden, was 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Beschäftigten ausmacht. Gehen wir auf 100 oder sogar 250 Mitarbeitende, schaffen wir eine Ungleichheit zwischen Unternehmen, welche auch gegeneinander im Wettbewerb stehen.

Wenn wir jetzt die Kosten noch anschauen, die in der Botschaft vom Bundesrat genannt werden, nämlich 22 Millionen Franken - Frau Pieren hat sie genannt -, und sie durch die 12[NB]000 Unternehmen teilen, die bei einer Schwelle von 50 Mitarbeitenden in die Kränze kämen, kommen wir auf durchschnittliche Kosten von 1834 Franken pro Analyse, pro Unternehmen, und das alle vier Jahre. Ich glaube, wir können hier getrost sagen, dass es keine grosse Belastung für die Unternehmen ist.

Zur Erinnerung: Egal welche Schwelle wir nehmen, ob wir sie bei 50 oder bei 100 Mitarbeitenden festlegen, müssen alle Arbeitgeber die Lohngleichheit einhalten; so viel noch zu Kollege Siegenthaler, der in der Eintretensdebatte gesagt hat, 99 Prozent der Unternehmen seien nicht betroffen.

Die SP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit III (Bigler) und somit die Schwelle von 250 Mitarbeitenden ab. Ebenso lehnen wir die Anträge der Minderheiten IV und V (Pieren) ab, die nicht nötig sind und die Lohngleichheitsanalysen nur verwässern bzw. die Schwelle erhöhen. Es hat sich eine Praxis entwickelt, welche jetzt nicht aufgeweicht werden soll. Es gibt deshalb keine Probleme, die wir hier drinnen noch lösen müssten, sie sind in der Praxis gelöst.

Zu Artikel 13a Absatz 3, zum Antrag der Minderheit Reynard: Ich bitte Sie, diesem ebenfalls zuzustimmen. Wir wollen diese Analysen alle vier Jahre durchführen. Es braucht diese stetigen Kontrollen, damit sich die Situation verbessert und eben auch besser bleibt. Wie schon gesagt, diese Daten werden alle zwei Jahre sowieso erhoben und sind dann einfach in dieses Logib-Tool einzuspeisen, um diese Zahlen herauszubekommen.

Sagen Sie also Ja zu den Minderheitsanträgen Reynard; das Gesetz bleibt auch so eine harmlose Hauskatze.