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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2018-09-24

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-09-24

Wortprotokoll

Sie haben gehört, um was es in diesem Block geht. Es geht darum, wer die Lohngleichheitsanalyse machen muss und wie die Lohngleichheit überprüft wird. Sie haben die Argumente gehört. Ich glaube, es macht keinen Sinn, dass ich sie als Kommissionssprecherin im Grundsatz wiederhole, möchte aber nur noch einmal darauf hinweisen, warum auch die Mehrheit Ihrer Kommission Ihnen die Ständeratslösung empfiehlt.

Man kann sich die Zahlen noch einmal vergegenwärtigen: 0,85 Prozent aller Unternehmen - das betrifft 45 Prozent der Arbeitnehmenden - werden erfasst, wenn man die Zahl bei "100 oder mehr" Mitarbeitenden belässt, so wie es die Mehrheit Ihrer Kommission bzw. der Ständerat will, und damit vom Entwurf des Bundesrates abweicht. Bei einer Erhöhung auf [PAGE 1560] "250 oder mehr" Mitarbeitende ist noch ein Drittel der Arbeitnehmenden eingeschlossen, und das ist dann doch etwas reichlich wenig. Der Ständerat hat auch darüber diskutiert und sich entschieden, hier bei "100 oder mehr" Mitarbeitenden zu bleiben.

Zu den Abstimmungsresultaten in der Kommission: Die Variante des Ständerates mit "100 oder mehr" Arbeitnehmenden - wonach 0,85 Prozent aller Unternehmen, aber noch 45 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst würden - obsiegte mit 13 zu 12 Stimmen gegenüber dem Minderheitsantrag III (Bigler) mit "250 oder mehr" Arbeitnehmenden. Die Minderheit I (Trede) hat ihren Antrag ja zurückgezogen. Der Antrag der Minderheit II (Reynard) - gemäss Entwurf des Bundesrates, also mit "50 oder mehr" Arbeitnehmenden - wurde mit 17 zu 8 Stimmen verworfen. Deshalb schlägt auch die Kommission Ihnen hier vor, dem Ständerat zu folgen.

Bei der Frage der Zählweise, wer gezählt wird und ob ein Modell mit Vollzeitstellen angewendet werden soll, unterlag die Minderheit IV (Pieren) mit 12 zu 13 Stimmen. Die Begründungen haben Sie gehört. Wenn Sie hier der Minderheit IV zustimmen, bedeutet das, dass eben Betriebe, in denen vor allem Frauen beschäftigt sind, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Bei den Lernenden, Sie haben es von der Frau Bundesrätin bei der Minderheit V (Pieren) gehört, wurde der Minderheitsantrag mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Sie schaffen hier Abgrenzungsschwierigkeiten, wenn Sie das in diesem Gesetz aufnehmen. Eigentlich möchten wir möglichst schlank und dennoch erfolgreich zur Lohngleichheit beitragen.

Deshalb: Stimmen Sie in diesem ganzen Block mit der Mehrheit!