Jans Beat · Nationalrat · 2018-09-25
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Es ist mir eine Ehre, im Namen der Kommissionsmehrheit zu drei Standesinitiativen Stellung zu nehmen.
Die Initiative 16.309 des Kantons Jura will, dass die Steuerung der Milchproduktion und der Milchpreise für die Branchenorganisationen, Abnehmer und Verarbeiter allgemeinverbindlich geregelt wird. Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Initiative 17.301 des Kantons Freiburg will etwas Ähnliches. Sie ist aber noch konkreter. Sie will erstens, dass ein Standardvertrag Milchpreise und -mengen verbindlich festlegt, zweitens, dass der Bundesrat diesen Standardvertrag für zwei Jahre erlässt, wenn die Branche sich nicht selber einigen kann, und drittens, dass der Bundesrat die Einhaltung dieses Vertrags überwacht. Die WAK-NR beantragt mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Dann ist da noch die Initiative des Kantons Genf. Sie fordert, dass die Steuerung der Milchproduktion und der Milchpreise allgemeinverbindlich geregelt wird. Die WAK-NR lehnt diese Standesinitiative ebenfalls ab, und zwar mit 10 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Vor der WAK-NR hat der Ständerat diese drei Standesinitiativen bereits behandelt. Seine vorberatende Kommission hatte die Kantone und ihre Argumente angehört und die Anliegen ausgiebig diskutiert. Sie kam zu einem sehr klaren Verdikt. Die WAK des Ständerates beantragte dem Ständerat einstimmig, diesen Standesinitiativen keine Folge zu geben. Im Plenum des Ständerates wurde dann nicht einmal ein Antrag auf Folgegeben gestellt. Wenn Sie also der Minderheit folgen, werden Sie im Ständerat gute Argumente brauchen, um ihn davon abzubringen, klar dagegen zu sein.
Mit dieser Ausgangslage beugte sich Ihre Kommission an der Sitzung vom 14. August 2018 über die drei Standesinitiativen. Ihre Mehrheit lehnte sie, wie eingangs erwähnt, ab. Die [PAGE 1567] drei Standesinitiativen wollen im Grunde dasselbe. Sie wollen, dass etwas gegen die tiefen Milchpreise unternommen wird.
Seit dem Tiefststand haben sich die Preise aufgrund der besseren Wechselkurse zwar wieder etwas erholt, die Preise für Industriemilch sind mit ungefähr 50 Rappen pro Liter aber immer noch tief, sehr tief und mitverantwortlich dafür, dass etwa 5 Prozent der Milchbetriebe jährlich aussteigen. Das heisst, sie verlagern ihre Produktion auf andere Zweige, oder sie verkaufen ihre Betriebe. Im gesamten Sektor beträgt der Strukturwandel etwa 2 Prozent, im Milchbereich sind es, wie gesagt, 5 Prozent. Das allein ist ein Hinweis darauf, wie problematisch die Situation im Milchbereich ist. Für viele Bauernfamilien ist das eine enorme Belastung. Dies sieht die Kommissionsmehrheit genauso wie die Kommissionsminderheit als echtes Problem.
Es ist aber wichtig zu wissen, dass es innerhalb des Milchsektors grosse Unterschiede gibt. Die Preise haben sich je nach Verwendungszweck sehr unterschiedlich entwickelt. Von 2004 bis 2017 hat sich z. B. der Preis der Milch für Greyerzerkäse immer um die 80 Rappen bewegt. Er ist also nicht gesunken. Der Preis für Biomilch schwankte zwischen 75 und 83 Rappen. Biomilch wird in gewissen Regionen nach wie vor stark nachgefragt. Der Preis der Milch für Emmentalerkäse hingegen ist zwischen 2009 und 2013 stark gesunken, konnte sich seither aber wieder stabilisieren.
Generell gilt: Wer einfach den Rohstoff Milch liefert, ein undifferenziertes Angebot, erreicht auf dem Markt einen zu tiefen Preis. Wer hingegen für ein Produkt liefert, das im Schweizer oder im Exportmarkt beliebt ist, darf mit einem guten Milchpreis rechnen.
Die Mehrheit der Kommission, der Bundesrat und der Ständerat stellen fest, dass die Mengensteuerung - das ist der Hauptgrund, warum wir die Initiativen ablehnen - das Problem des tiefen Milchpreises gar nicht lösen würde, denn wir haben beim Käse offene Grenzen. Damit dient der Käsemarkt als Ventil bzw. als Ausgleich zwischen dem schweizerischen und dem EU-Milchpreis. Es lässt sich aufgrund der Preisentwicklung in den letzten Jahren klar feststellen, dass der Schweizer Milchpreis ohne Stützung sehr stark vom EU-Milchpreis abhängt. Das könnte man mit einer Mengensteuerung nicht ändern. Unilaterale Milchmengenreduktionen der Schweiz würden nur einen sehr geringen Einfluss auf den Preis haben, weil der EU-Milchmarkt sehr viel grösser ist.
Die Mengensteuerung würde zudem ausgerechnet diejenigen Betriebe und Initiativen bestrafen, welche die Käsemarktöffnung erfolgreich nutzen konnten, um hochwertige, innovative Produkte zu entwickeln und eben auf dem Markt zu platzieren. Es darf nicht vergessen werden, dass die Käsemarktöffnung dazu geführt hat, dass die Produktevielfalt und die Anzahl qualitativ hochwertiger Schweizer Produkte viel grösser geworden sind.
Die Mehrheit der Kommission konnte sich auch nicht vorstellen, wie die Initiativen konkret umgesetzt werden könnten. Die Umkehr der in den Neunzigerjahren aufgehobenen Milchkontingentierung wäre ausserordentlich schwierig, denn seither hat sich in der Milchproduktion in der Schweiz vieles verändert. Viele Bauern sind nicht mehr reine Rohstofflieferanten, sondern haben sich zu Käsegenossenschaften, Umwelt- und Regiolabels zusammengeschlossen, haben eigene Produkte entwickelt, Qualitätsstandards eingeführt, Vermarktungsstrategien entwickelt. Viele von ihnen betreiben auch Direktvermarktung und veredeln die Milch auf dem Hof. Vor diesem Hintergrund wäre es kaum möglich, die Mengen fair zuzuteilen und die Mengensteuerung fair so zu organisieren, dass sie dennoch dem Verfassungsgrundsatz gerecht wird, der besagt, dass sich die landwirtschaftliche Produktion auf den Markt ausrichten muss.
Die Kommissionsminderheit, die - wir haben es gehört - Handlungsbedarf sieht und die dramatische Situation gewisser Betriebe herausstreicht, konnte uns auch nicht aufzeigen, wie denn diese Standesinitiativen umgesetzt werden könnten.
Es ist auch nicht so, dass die Akteure im Milchsektor eine Mengensteuerung möchten. Im Gegenteil, alle Milchverbände haben sich diesbezüglich klar positioniert und sind gegen diese Standesinitiativen.
Die Kommission ruft auch in Erinnerung, dass der Bund Beiträge über Zulagen und Beihilfen, über die Absatzförderung für Milch und Käse und über die "Schoggi-Gesetz"-Nachfolgeregelung leistet. Er lässt also die Milchbauern nicht im Stich. Insgesamt kommen damit knapp 12 Rappen des Milchpreises über Subventionen des Bundes zustande.
Diese Zahlungen sind in der "amber box" der WTO notifiziert. Der Bundesrat plant, sie auch längerfristig in dieser "amber box" zu behalten; das sind die erlaubten Unterstützungen. Er plant im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus keinen Abbau dieser Massnahmen, wurde uns versichert.
Die Mehrheit der Kommission hat als Alternative zu den Standesinitiativen aber eine Motion (18.3711) überwiesen, welche die Abstufung der Verkäsungszulage fordert, denn ein relativ grosser Teil dieser Zulage verbleibt nicht bei den Bauern. Wir hoffen, das mit dieser Motion zu verbessern.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben.