Wermuth Cédric · Nationalrat · 2018-09-25
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Der Kanton Aargau respektive sein Parlament verlangt mit der Standesinitiative 17.303, "Für eine wirksame Flüchtlingspolitik vor Ort anstelle falscher Anreize für Völkerwanderungen", eine ganze Reihe von Massnahmen. Der konkrete Text der Standesinitiative macht besonders zwei Hinweise: Erstens fordert das Parlament des Kantons Aargau, dass die Schweiz den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen möglichst nahe [PAGE 1570] am Krisenherd, in ihren Herkunftsländern, hilft, und zweitens, dass Anreize konsequent abgebaut werden, um den Schleppern ihr Geschäft schwieriger zu machen, im besten Fall zu verunmöglichen.
In der Begründung zum Text dieser Standesinitiative wird das Parlament etwas konkreter und verlangt:
1. Hilfe soll vor Ort geleistet werden, das bedeute - in Klammern vermerkt - möglichst nahe am angestammten Kulturkreis der Flüchtenden.
2. Die Hilfe vor Ort soll mit Geldern finanziert werden, die heute für die Betreuung von Asylsuchenden - das Kantonsparlament schreibt "Asylanten", meint es aber sicher nicht so, sondern wollte "Asylsuchende" sagen - verwendet werden, und mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit - auch hier steht aus Versehen "Entwicklungshilfe" anstatt "Entwicklungszusammenarbeit" -, die wir Staaten, die nicht kooperieren, nicht weiter ausrichten sollen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt im Grundsatz selbstverständlich die Zielsetzung dieser Standesinitiative. Es gibt kein Mitglied der Kommission, das in Abrede stellen würde, dass es Sinn macht, möglichst viel Hilfe vor Ort zu leisten, also dort einzugreifen, wo nicht nur die geringsten Kosten entstehen, sondern wo das Leiden für alle auch am Kleinsten gehalten werden kann, beispielsweise indem man lange und gefährliche Fluchtwege verhindert. Auch teilt selbstverständlich die Mehrheit Ihrer Kommission uneingeschränkt den Wunsch des Aargauer Parlamentes, den Schlepperinnen und Schleppern das Handwerk zu legen und möglichst alle Politikmassnahmen zu ergreifen, um dieses grausame Geschäft von diesem Planeten zu verbannen.
Allerdings erfüllt nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission die vorliegende Standesinitiative die Anforderungen für ein Folgegeben Ihres Rates nicht in ihrer Gänze. Das Parlamentsgesetz legt in Artikel 115 fest, welche Anforderungen an eine Standesinitiative zu stellen sind. Neben dem Recht, eine Standesinitiative vorzuschlagen, steht in Absatz 2 auch, die Standesinitiative müsse begründet werden und die Begründung müsse "insbesondere die Zielsetzungen des Erlasses enthalten". Die Standesinitiative des Kantons Aargau tut allerdings genau das nicht. Sie gibt vielmehr generelle Hinweise zu bereits laufenden Politikprozessen in der Schweiz, teilweise in Kooperation mit der Europäischen Union, zum Beispiel zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen oder zur Optimierung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.
Ihre Kommission sieht nicht, wie die Forderungen dieser Initiative in einem Bundeserlass zusammengefasst werden könnten. Sie stellt sich vielmehr auf den Standpunkt, dass die Hinweise der Standesinitiative aufgenommen werden sollten in den Politik- und Gesetzgebungsprozessen, die zu diesen einzelnen Punkten bereits am Laufen sind. Das gilt mit einer Ausnahme, einer "imprécision": Es ist die "imprécision" in der Forderung b, in der Begründung bezüglich des Nichtausrichtens der Entwicklungszusammenarbeitsgelder an Staaten, die sich nicht kooperativ verhalten. Hier stellt sich das alte Verständnisproblem: Die Schweiz bezahlt bereits heute in den allerwenigsten Fällen Gelder der Entwicklungszusammenarbeit an Staaten aus. Diese Gelder werden vor Ort eingesetzt, genau im Sinne der Mehrheit. Eine Einschränkung der Gelder an das syrische Regime beispielsweise, wenn es denn überhaupt solche geben sollte, würde in keiner Weise die Anzahl Flüchtlinge aus diesem Gebiet verringern und auch keinen Druck auf diese Regierung ausüben.
Ihre Kommission hat den Eindruck, dass es sich hier vor allem um eine symbolische Stellungnahme des Aargauer Kantonsparlamentes handelt. Das genügt allerdings nicht, um einen neuen Erlass der Bundesversammlung anzuregen.
In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen.