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Brand Heinz · Nationalrat · 2018-09-25

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-25

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit zwei Standesinitiativen der Kantone Genf und Jura zu tun. Beide Standesinitiativen verfolgen im Kern das gleiche Ziel, nämlich eine Überweisung der Reserven von wechselnden Versicherten von einer Krankenkasse zur anderen. Die Standesinitiative Genf will zusätzlich noch eine gesetzliche Festlegung der Höhe der Maximalreserven.

Die Kommission hat beide Initiativen gleichzeitig behandelt und beantragt Ihnen, beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben, wie das der Ständerat bereits getan hat. Der Standesinitiative Genf wurde mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben und der Standesinitiative Jura mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu Ihrer Information sei noch der Hinweis vorgebracht, dass beide Standesinitiativen durch Vertreter der Kantone im Ständerat präsentiert worden sind. Das rechtliche Gehör wurde den Initianten also gewährt.

Die Kommission lehnt, wie gesagt, die Standesinitiativen ab, und dies mit folgender Begründung: Grundsätzlich sieht das schweizerische System der Krankenkassen keine individuelle Kontoführung pro Versicherten vor, wie das beispielsweise im Bereich der Pensionskassen der Fall ist, wo ein bestimmtes Kapital pro Versicherten angespart wird. Deshalb ist es auch nicht möglich, dass bei einem Wechsel der Krankenkasse ein entsprechend geäufneter Betrag von einem Konto mitgenommen werden könnte. Die Loslösung dieses angesparten Kapitals, des Risikoanteils, wäre mit enorm grossen Schwierigkeiten und Problemen verbunden.

Die Krankenkassenreserven erfüllen auch eine andere Funktion als das Sparkapital bei einer Pensionskasse. Die Reserven garantieren in erster Linie die Solvenz der Krankenkassen für eingehende Rechnungen. Die Höhe der Reserven wird risikoabhängig festgehalten. Es gibt auch Mindestreserven, die aufgrund des versicherungstechnischen Risikos ermittelt werden. Diese versicherungstechnische Ermittlung der Reserven erfolgt aufgrund der Markt- und Kreditrisiken. Es ist also keine einzelpersonbezogene Risikofestlegung und damit keine individuelle Kontierung der Reserven, sondern es sind andere Mechanismen, die bei der Reservebildung zur Anwendung gelangen. Ein Modellwechsel, so wie es die Standesinitiativen beantragen, wäre mit ausserordentlich grossem administrativem Aufwand verbunden. Es wäre ein sehr schwieriges Problem zu lösen, und es würde bei den Krankenkassen zu einem enormen Mehraufwand führen.

Ausserdem ist nicht ausser Acht zu lassen, dass eine individuelle Mitgabe der Reserven eine Klassifizierung der Wechselnden zur Folge hätte, und zwar in dem Sinne, dass es versicherte Personen mit grossen und solche mit kleinen Reserven gäbe. Dieser Umstand würde dazu führen, dass die Bereitschaft einzelner Kassen zur Aufnahme von Personen von der Höhe der Reserven abhängig gemacht würde, und [PAGE 1573] dies wiederum würde den freien Krankenkassenwechsel erheblich beeinträchtigen.

Unser geltendes KVG sieht andere Mechanismen vor, mit welchen versucht wird, die aufgeworfenen Probleme zu lösen. Es gibt das Prämiengenehmigungsverfahren, welches eben garantiert, dass keine zu hohen Reserven geäufnet und auch keine zu hohen Prämien in Rechnung gestellt werden. Die eingereichten Standesinitiativen würden keine Garantie dafür bringen, dass die Krankenkassenprämien tiefer würden: Die Bemessung der Krankenkassenprämie erfolgt auf andere Art und Weise.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb - ich habe Ihnen das bereits gesagt - die Ablehnung der beiden Standesinitiativen. So, wie sie vorgeschlagen werden, sind sie keine zielführende Lösung zur Senkung der Krankenkassenprämien.

[VS]