Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-25
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Reynard schlägt vor, die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen.
Der Bundesrat hat auch schon früher bekundet, dass aus seiner Sicht das geltende Recht bereits weitgehenden Schutz vor Hassreden und Hasstaten sowie Diskriminierungen gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bietet. Zu denken ist vor allem an den Persönlichkeitsschutz des Zivilrechtes, aber auch an den Ehrenschutz des Strafrechtes in den Artikeln 173ff. StGB. Es trifft allerdings zu, dass die Artikel 173ff. StGB bloss die persönliche Ehre einer einzelnen Person bzw. einer bestimmten konkreten Personengruppe schützen. Herabwürdigende und diskriminierende Äusserungen gegen eine grosse Gruppe als Ganzes fallen nicht unter die Artikel 173ff. StGB.
Das heisst, der Bundesrat erachtet es nicht als zwingend, den strafrechtlichen Schutz zu erweitern. Trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat im Sinne seiner Stellungnahme, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und auf die Vorlage einzutreten.
In der Detailberatung wiederum unterstützt der Bundesrat die Minderheit Bauer.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will den strafrechtlichen Schutz gegen Hasskriminalität und Diskriminierung verbessern, wenn diese Verhaltensweisen durch die Ablehnung von Hetero-, Homo- und Bisexualität sowie Transidentität und Intergeschlechtlichkeit motiviert sind. Deshalb schlägt die Kommissionsmehrheit Ihnen vor, weiter zu gehen als die parlamentarische Initiative Reynard und Artikel 261bis StGB mit den Kriterien "sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität" zu ergänzen.
Der Bundesrat ist der Meinung, der Entwurf solle sich auf das Kriterium der sexuellen Orientierung beschränken, wie in der parlamentarischen Initiative Reynard vorgeschlagen worden war. Er verweist insbesondere auf mögliche Auslegungsprobleme in Verbindung mit den neuen Kriterien. Beim Kriterium der Geschlechtsidentität ist der Bundesrat der Meinung, dass dieses relativ unbestimmt und im schweizerischen Recht bisher unbekannt sei. Der Begriff "Geschlechtsidentität" sei unabhängig von dem biologischen Geschlecht, dem Zivilstand und der sexuellen Orientierung zu verstehen. Er entspringe einem individuellen und zutiefst intimen Gefühl. Sein Umfang könne deshalb nicht klar definiert werden. Der Bundesrat hat deshalb Bedenken, weil es zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen könnte, was in Zusammenhang mit der Vorhersehbarkeit des Strafrechtes nicht befriedigend sein könnte.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen in der Detailberatung beantragt, die Minderheit Bauer zu unterstützen.