Lexipedia

Brunner Toni · Nationalrat · 2000-03-15

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Während des Hearings mit den Fachleuten in der Kommission sowie in der Detailberatung wurden mehrmals "Stimmen" laut, die eine direkte Abgeltung an die Waldbesitzer für den materiellen Schaden, den sie erleiden, forderten. Es wurden auch entsprechende Anträge gestellt, so z. B. der Antrag der Minderheit Hämmerle, der als Ansatz das Kubikmetermass nimmt. Herr Kunz stellte übrigens einen Antrag, der Richtung Flächenentschädigung ging, und zwar zu Artikel 2 des Beschlusses.

Eine weitere Entwicklung ergab sich durch den Antrag Binder. Das Anliegen ist also bekannt. Namentlich die Befürchtung, dass Privatwaldbesitzer mit der bestehenden Vorlage zu kurz kommen, ist kaum umstritten. Das Problem wurde mehrmals erwähnt.

Der Bundesrat hat dann aber in der Verordnung und im Bundesbeschluss andere Ziele und andere Prioritäten gesetzt. Er hat ein Konzept vorgelegt, das die umfassende Walderhaltung, mit all ihren Konsequenzen, beinhaltet. Erwähnt seien: Schutz des intakten Waldes vor Folgeschäden, Aufbau von zerstörtem Wald, Förderung des Holzabsatzes, Finanzierung von Räumungsarbeiten usw.

Er hat in dieser Vorlage also darauf verzichtet, den Waldbesitzern direkt eine Entschädigung für einen erlittenen [PAGE 231] Wertverlust zukommen zu lassen. Die Begründung dafür ist, dass aufgrund der vorhandenen finanziellen Mittel in dieser Vorlage keine Möglichkeit mehr für zusätzliche direkte Abgeltungen für den Wertverlust des Privatwaldes bestehe, weil die korrekte Umsetzung des Waldgesetzes die finanziellen Mittel erfordere. Damit diesen aus dem Waldgesetz direkt abgeleiteten Ansprüchen nachgekommen werden könne, müssten die Mittel, wie sie gemäss Vorlage verteilt würden, eben auch zugesprochen werden können; sie dürften nicht durch andere Anträge gekürzt werden.

Nun gibt es zwei verschiedene Konzepte, die einander gegenüberstehen: Das eine Konzept entspricht dem Antrag der Minderheit Hämmerle. Sie stellt mit einem Artikel 1bis einen zusätzlichen Artikel zur Diskussion. Dieser Antrag stellt - wie auch der Antrag Binder - ein neues Konzept dar, das demjenigen des Bundesrates nicht gleicht. Die Minderheit Hämmerle beantragt eine Entschädigung für den erlittenen Wertverlust des Waldes, und zwar mittels eines einmaligen Betrages von 10 Franken pro Kubikmeter geworfenes Holz.

Der Antrag Binder zielt auf eine Flächenentschädigung, und zwar abgestuft nach Fläche und Schaden.

Beide Anträge betreffen nur Flächenschäden, also keine Streuschäden. Man könnte nun sagen, dass der Antrag der Minderheit Hämmerle eine Art Direktzahlung des Bundes an die Waldeigentümer sei, und zwar über Kubikmeter und nicht nur an die privaten, sondern auch an die staatlichen Eigentümer. Auch ob sie klein oder gross sind, würde keine Rolle spielen, ob Härtefall oder nicht. Sämtlicher von Lothar betroffene Wald mit einer Mindestfläche von über einer Hektare würde entschädigt.

Der Antrag hat aber noch einen weiteren Haken: Wer so generell Geld ausschüttet, gefährdet die Holzpreise. Diese könnten unter Druck geraten, und es könnte gut sein, dass der Waldbesitzer von diesen 10 Franken beim Holzabsatz selber nichts mehr merkt.

Es ist klar, dass die Konzepte gemäss Minderheit Hämmerle und gemäss Antrag Binder mit dem Bundesbeschluss zusammenhängen. Sie sind einfach in der Verordnung an unterschiedlicher Stelle platziert, und Sie müssen sich entscheiden, ob Sie eines dieser Konzepte dem Konzept des Bundesrates vorziehen wollen. Ich muss Ihnen sagen, dass mein Herz eher für den Antrag Binder schlägt, obwohl ich Kommissionssprecher bin; ich will deshalb auch offen legen, dass ich diesem Antrag zustimmen werde. Er gleicht jenem, den Kollege Kunz in der Kommission eingereicht hat und den ich mit unterzeichnet habe. Ich werde aber bemüht sein, mich im Übrigen an die Vorgaben der Kommissionsmehrheit zu halten.