Flach Beat · Nationalrat · 2018-09-25
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", wurde am 7. März 2013 von Nationalrat Mathias Reynard eingereicht. Sie schlägt vor, Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der die Rassendiskriminierung unter Strafe stellt, um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen.
An ihrer Sitzung vom 3. Februar 2017 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschlossen, weiter zu gehen, als es die parlamentarische Initiative fordert, und neben der Ergänzung von Artikel 261bis mit dem Kriterium der sexuellen Orientierung zusätzlich das Kriterium Geschlechtsidentität in die Bestimmung aufzunehmen.
Am 11. Mai 2017 genehmigte sie den entsprechenden Vorentwurf. Nach der Vernehmlassung, die vom 16. Juni bis zum 9. Oktober 2017 durchgeführt wurde, beschloss sie am 3. Mai 2018, dem Rat einen diesen Bestimmungen entsprechenden Entwurf vorzulegen. An der Sitzung vom 31. August dieses Jahres hat Ihre Kommission das Resultat der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Stellungnahme des Bundesrates diskutiert.
Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich für den Vorentwurf ausgesprochen. Viele Teilnehmer forderten sogar, die Liste der Diskriminierungskriterien zu erweitern. Einige wiesen hingegen auf Auslegungsprobleme in Verbindung mit den beiden neuen Kriterien hin oder relativierten die präventive Wirkung der vorgeschlagenen Norm.
In der Kommission gab es einen Rückkommensantrag auf Nichteintreten, der mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde.
Die vorliegende Gesetzesänderung will Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs sowie den entsprechenden Artikel 171c des Militärstrafgesetzes mit den Kriterien der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ergänzen. Damit soll der Anwendungsbereich dieser Bestimmungen auf die Hasskriminalität und die Diskriminierungen wegen Hetero-, Homo- oder Bisexualität sowie wegen Transidentität und Intergeschlechtlichkeit erweitert werden. Menschen dieser Gruppen sind oft Opfer derselben Hasskriminalität und derselben Diskriminierungen.
Der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission möchten auf den Begriff der Geschlechtsidentität im Gesetz verzichten, weil dieser Begriff zu Auslegungsschwierigkeiten führen könnte. In der Kommission überwog jedoch die Meinung, dass es angezeigt ist, in diese Änderung des Gesetzes auch diesen Begriff aufzunehmen. Die Geschlechtsidentität hat nichts mit sexueller Orientierung zu tun, sie ist nicht mit Sexualität verbunden, betrifft aber in der Schweiz etwa 40[NB]000 Menschen. Es wäre bedauerlich, wenn das Kriterium der Geschlechtsidentität nicht in das Gesetz aufgenommen würde und die kollektive Verunglimpfung und Herabwürdigung solcher Mitmenschen - durch Aufruf zu Gewalt an ihnen oder zur Missachtung ihrer Rechte - nicht unter Strafe gestellt würde, wie das bei anderen Minderheiten in diesem Land der Fall ist. Es wird für das Gericht möglich sein, diese Fälle - es werden wahrscheinlich nicht viele sein - zu identifizieren und klarzustellen, dass dieser Schutz gewährt werden muss.
Die Kommission ist dieser Meinung mit 13 zu 11 Stimmen gefolgt.
Ich bitte Sie, einzutreten und bei der Detailberatung der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.