Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-09-25
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Hier geht es um eine Standesinitiative, die eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich verlangt. Darin sind wir uns einig: Die Gesetzgebung im Asylbereich ist Sache des Bundes, das ist auch gut so. Doch dadurch ist er primär auch verantwortlich für die Aufnahmepraxis im Asylbereich. Aus Sicht einer nicht zu unterschätzenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern wird diese Praxis als zu grosszügig beurteilt. Auch die Verfahrensdauer ist durch die Kantone nur indirekt beeinflussbar. Hier erwartet das Volk mit der Einführung des neuen Asylgesetzes eine deutliche Beschleunigung und eine schärfere Handhabung.
Doch so oder so stellt die beträchtliche Menge an Asylgesuchen in den letzten Jahren die Kantone und vor allem auch die Gemeinden vor grosse finanzielle Herausforderungen. In Bezug auf die spätere Kostenübernahme und den ungebremsten Anstieg der Sozialaufwendungen sehen sich Gemeinden bei dieser Problematik vom Bund im Stich gelassen. Gelingt es den Kantonen und Gemeinden nicht, die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen bis zum Kostenersatzende sozial und beruflich zu integrieren, fallen insbesondere in den Gemeinden hohe Mehrkosten in der Sozialhilfe an, ohne dass die Gemeinden bei der Zuteilung der Asylsuchenden mitreden oder mitbestimmen konnten. Man kann es nicht von der Hand weisen, dass hier wohl das Sprichwort "Die Letzten beissen die Hunde" gilt.
Die vorliegende Standesinitiative aus dem Kanton Aargau wurde im Grossen Rat mit 109 zu 7 Stimmen angenommen und will genau dieses Problem entschärfen. Sie will nämlich den Bund gemäss Verursacherprinzip verpflichten, die finanziellen Folgen aus dem Asylwesen über einen längeren Zeitraum selber zu tragen. Der Kanton Aargau fordert den Bund auf, das Asyl- und Ausländerrecht so zu ändern, dass der Bund eine kostendeckende Integrationspauschale ausrichtet und die vollen ungedeckten Kosten nicht nur für vorläufig Aufgenommene, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge während sieben Jahren, ausgehend vom Entscheidungszeitpunkt über den Asylantrag durch die Bundesbehörden, übernimmt. Für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ist eine besondere kostendeckende Pauschale einzuführen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat im Frühjahr die Dringlichkeit des Anliegens erkannt und der Aargauer Standesinitiative Folge gegeben. Es ist erfreulich, dass auch der Bund die Ungerechtigkeit erkannt und zusammen mit den Kantonen eine gemeinsame Integrationsagenda aufgegleist hat. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat eine Erhöhung der Integrationspauschale sowie der Subvention an die Kantone für unbegleitete minderjährige Asylsuchende definitiv beschlossen. Damit sind eigentlich zwei Forderungen des Kantons Aargau erfüllt. Doch eine fehlt noch: Noch nicht unter Dach und Fach ist die Forderung, dass der Bund die gesamten ungedeckten Kosten für vorläufig Aufgenommene und für anerkannte Flüchtlinge während mindestens sieben Jahren bezahlen soll. Die Standesinitiative will, dass die Frist von sieben Jahren erst zu laufen beginnt, wenn die Bundesbehörde über das Asylgesuch entschieden hat, und nicht schon vorher. Derzeit startet diese Frist nämlich mit der Einreise oder mit dem Einreichen des Asylantrages.
Dass mit der Einführung der beschleunigten Verfahren ab 2019 weitere Verhandlungen nötig sind, ist nachvollziehbar. Da bei diesen Verhandlungslösungen noch offensichtliche Differenzen bestehen, muss aus Sicht der Minderheit die Forderung der Standesinitiative unbedingt aufgenommen werden. Ich möchte dem Bundesrat ausdrücklich danken, dass er das Problem der Kostenfalle für die Gemeinden ernst nimmt und entsprechende Anpassungen zusammen mit den Kantonen proaktiv angeht.
Um nun aber den Schwung nicht zu verlieren, empfehle ich Ihnen mit meiner Minderheit, dieser Standesinitiative Folge zu geben. Besten Dank für Ihre Unterstützung und damit auch für die Unterstützung der Kantone und Gemeinden!