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Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-09-26

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-26

Wortprotokoll

Die sozialdemokratische Fraktion befürwortet die Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und dabei insbesondere die Erhöhung der Bürgschaftslimite von heute 500[NB]000 Franken auf 1 Million Franken.

Eingehende Kontakte und Diskussionen mit KMU-Vertreterinnen und -Vertretern zeigen, dass die Bankkonditionen für viele KMU immer härter werden. Die Bundesbürgschaften sind daher für viele KMU ein adäquates Mittel. Die KMU bilden das wirtschaftliche Rückgrat der Schweiz. Sie sind vor allem nach der Aufhebung der Untergrenze des Euro-Franken-Kurses durch die Nationalbank im Januar 2015 zusätzlich unter enormen Druck geraten. Der überhöhte Wert des Schweizerfrankens macht der KMU-Landschaft Schweiz Mühe - das ist offensichtlich. Viele dieser KMU exportieren in den Euroraum und sind, was die Margen anbelangt, an ihre Grenzen geraten.

Deshalb sind alle Massnahmen, die die KMU stärken, zu begrüssen. Diese Bundesbürgschaften sind ein adäquates Mittel. Sie sind unkompliziert, unbürokratisch und haben sich in den vergangenen Jahren als absolut zielführend erwiesen. Eine Erhöhung der Bürgschaftslimite, wie sie diese Revision vorsieht, macht deshalb Sinn. Die Bürgschaften können als wichtiges Instrument zur Dämpfung von Marktineffizienzen angesehen werden und sind ein Teil einer intelligenten Industriepolitik der Schweiz.

Ein paar Zahlen: Das Bürgschaftswesen stellt primär, wie dies auch der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ein gewerbepolitisches Förderinstrument mit einer starken Verankerung im ländlichen Raum dar. Auch der regionalpolitische Aspekt ist bei dieser Vorlage nicht zu unterschätzen. Ende 2011 boten die mit Bürgschaften unterstützten Firmen insgesamt 22[NB]000 Arbeitsplätze an. Zum gleichen Zeitpunkt wurden in diesen KMU-Strukturen rund 1700 Lernende beschäftigt. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen leistet somit auch einen zentralen Beitrag für die Berufsbildung in der Schweiz. Die Konkursquote der Firmen mit Bürgschaften liegt nur wenig über der Konkursquote aller KMU der entsprechenden Grösse. Aus diesen Zahlen lässt sich auch erkennen, dass durch diese Bundesbürgschaften keine Marktverzerrung erfolgt und dass sie zielführend und effizient eingesetzt werden. Aus diesem Grund unterstützt die SP-Fraktion die Vorlage.

Nun noch zwei Worte zum Einzelantrag, der Ihnen allen vorliegt. Wir haben ihn in der Kommission nicht diskutiert. Der Einzelantrag verlangt, dass Artikel 7 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gestrichen wird. Die SP-Fraktion wird diesen Einzelantrag aus folgender Überlegung ablehnen: Artikel 7 behandelt die Verwaltungskosten. Ich zitiere Absatz 1: "Der Bund beteiligt sich an den Verwaltungskosten, die den Organisationen durch Bürgschaftsgewährung entstehen, unabhängig von der Beteiligung der Kantone." Und jetzt kommt Absatz 2, der gestrichen werden soll: "Verteilt die Bürgschaftsorganisation den Reinertrag an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder Eigentümerinnen und Eigentümer, so kürzt der Bund die Beteiligung an den Verwaltungskosten der betroffenen Organisation in gleicher Höhe." Das ist folgerichtig, denn die Bundesbürgschaften sollen als Hilfe betrachtet werden, und dies nicht im Sinne einer Subvention für Unternehmen und Genossenschaften, die grundsätzlich positive Ergebnisse erzielen und Gewinne ausschütten.

Insofern glauben wir, dass das Gesetz so, wie es vorliegt, den richtigen Ansatz verfolgt. Die Bundesbürgschaften sollen grundsätzlich eine unterstützende Wirkung haben. Sie sollen es vor allem auch ermöglichen, dass möglichst effizient gearbeitet wird. Sie sollen stützend wirken. Sobald aber eine Genossenschaft oder eine Unternehmung positive Jahresabschlüsse hat und Gewinne ausschüttet, soll der Bund in diesem Rahmen auch die Verwaltungskosten in dieser Grössenordnung kürzen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Einzelantrag ablehnen.

Ein Redner sagte vorhin, dass man damit grundsätzlich die effizienten Unternehmen strafen würde. Dem halte ich entgegen: Bundesbürgschaften sind grundsätzlich nicht dazu da, um Gewinnmaximierung zu betreiben, sondern dazu, vor allem im ländlichen Gebiet, eine breitflächige, überregionale KMU-Struktur zu stützen. Wenn eine KMU-Struktur aus eigener Kraft effizient und gut operiert, dann soll die Bundesbürgschaft in diesem Rahmen zurückgefahren werden können.