Müller Walter · Nationalrat · 2018-09-26
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-26
Wortprotokoll
Noch selten habe ich eine derart emotional aufgeladene Diskussion zur Rüstungsindustrie und zu den damit verbundenen Waffenexporten erlebt. Die persönlichen Angriffe und in weiten Teilen die Medienberichterstattung liessen ein gesundes Mass an Sachlichkeit deutlich vermissen. Das passt eigentlich nicht so recht ins Bild einer erfahrenen und abgeklärten Demokratie. Schade, dass es uns immer weniger gelingt, auch bei schwierigen Themen bei den Fakten zu bleiben. Wenden wir uns also diesen Fakten zu!
Bereits vor einem Jahr haben sich die Vertreter der Rüstungsindustrie an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates gewandt und eine zunehmende Benachteiligung der Schweizer Rüstungsindustrie gegenüber den europäischen Konkurrenten angemahnt. Im Hinblick auf die Erhaltung einer einheimischen Rüstungsindustrie hat die SiK-SR Handlungsbedarf erkannt und dies gegenüber dem Bundesrat auch zum Ausdruck gebracht. Im Juni 2018 hat der Bundesrat das WBF beauftragt, eine ausgewogene Verordnungsanpassung vorzulegen, und hat damit einen Grundsatzentscheid aus sicherheitspolitischer Notwendigkeit getroffen.
Vorgesehen sind folgende Massnahmen:
1. Die Aufrechterhaltung einer auf die Bedürfnisse der Landesverteidigung ausgerichteten industriellen Kapazität soll bei der Beurteilung von Ausfuhrgesuchen mitberücksichtigt werden. Damit soll insbesondere bei der Ausrüstung der Armee eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber dem Ausland erreicht und der Unterhalt unserer Waffensysteme sichergestellt werden, dies auch bei einem bewaffneten Konflikt.
2. Ausnahmeregelungen für Exporte in Länder mit internen bewaffneten Konflikten sollen möglich sein, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass die Waffen im Konflikt zum Einsatz kommen. So hat z. B. die Lieferung von Radaranlagen für die Fliegerabwehr Thailands keinen Bezug zum Konflikt im Süden des Landes. Ohne die vorgesehene Ausnahmeregel kann aber ein solches Exportgesuch gar nicht erst geprüft werden.
3. Die Gültigkeitsdauer der Ausfuhrbewilligung soll auf zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit um ein zusätzliches Jahr, ausgedehnt werden. Da muss man auch erwähnen, dass der Bund eine Bewilligung jederzeit widerrufen kann.
Auf den ersten Blick kann der Eindruck einer doch bedeutenden Anpassung der Kriegsmaterialverordnung entstehen. Wenn man aber die begleitenden Voraussetzungen, damit eine Bewilligung im Ausnahmefall für Länder mit einem internen Konflikt erteilt werden kann, genau studiert, so relativiert sich die Anpassung deutlich. Eine Bewilligung ist nur möglich, wenn die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik eingehalten werden. Neutralität, völkerrechtliche Verpflichtungen müssen gemäss Verfassung und Kriegsmaterialgesetz zwingend eingehalten werden. Zwingend eingehalten werden müssen auch die Rüstungsembargos der Uno, zum Beispiel für Länder wie Syrien, Jemen, Libyen und Irak.
Sensible Gesuche werden vom Seco, vom EDA und von weiteren Stellen wie Botschaften vor Ort und vom Nachrichtendienst des Bundes geprüft. Alle Bewilligungen müssen im Einvernehmen mit dem EDA erteilt werden. Bei Differenzen oder bei erheblicher aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite entscheidet der Bundesrat.
Mit diesen Vorgaben bleibt weiterhin ein sehr enges Bewilligungskorsett, das weltweit - ich betone: weltweit - zu den strengsten gehört. Dazu kommt, dass auch mit der Anpassung der Kriegsmaterialverordnung keine Handgranaten, Kleinwaffen, Munition und bewaffneten Radpanzer in Länder mit einem internen Konflikt geliefert werden dürfen.
Es gibt daher keinen Grund, mit der Motion der BDP-Fraktion die institutionellen Zuständigkeiten zu ändern. Gerade bei sensiblen Geschäften ist es entscheidend, dass Verantwortung und Kompetenz bei der gleichen Stelle sind. Das Parlament erlässt die Gesetze, der Bundesrat regelt mit der Verordnung die Umsetzung, und die Legislative kontrolliert mit der GPK die korrekte Anwendung. Wenn nötig, kann diese auch korrigierend eingreifen. Die Qualität der schweizerischen Bewilligungspraxis wird im Small Arms Survey Report des Institut de hautes études internationales et du développement, welches die Transparenz im internationalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen untersucht und die Schweiz mit dem 1. Rang auszeichnet, klar bestätigt.
Ich bitte Sie daher im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, die Motion der BDP-Fraktion abzulehnen. Insbesondere ist die Ausdehnung der Ausschlusskriterien auf das Güterkontrollgesetz ein Frontalangriff auf unsere Spitzenindustrie. Das sollte sich auch die CVP hinter die Ohren schreiben.
Ich danke dem Bundesrat für die Antwort auf unsere Interpellation bestens. Der Bundesrat zeigt klar, dass er Exportbewilligungen mit grösster Sorgfalt prüft und, wenn notwendig, Bestimmungen wie die Nichtwiederausfuhr-Bestimmung verschärft. Er ist handlungsfähig, und er handelt auch. Wenn Sie mit der Motion der BDP-Fraktion die Festlegung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verschieben, ist die Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben. [PAGE 1600]